Was die lichte Weite von Einstiegen betrifft, darfst Du nicht vergessen, daß seit 1. Jänner 2016 im öffentlichen Raum alles barrierefrei zu sein hat. Alles was seit diesem Zeitraum in Betrieb genommen wird, muß diese Standards aufweisen.
Es mangelt hierbei speziell bei der Infrastruktur. Der Gesetzgeber hat zum Leidwesen der Betroffenen sehr lange Übergangsfristen gewährleistet. Die Rechte sind nur sehr mühsam einklagbar!
Mich hat besonders geärgert, obwohl die Stoßrichtung schon klar war, der zweite Randbahnsteig im Bahnhof Roppen nicht barrierefrei errichtet worden ist! Es hat auch niemand interessiert ....