Und wie geht das dann rechtmäßig ?? "Schmuggeln" die Schweizer Händler die Ware dann nach Deutschland, um sie dort postmäßig aufzugeben ??
Kann ich mir nicht vorstellen da auch grössere Online-Versandhändler für den Versand nach EU Staaten die Waren über die Grenze bringen und dort versenden. Würde das geschmuggelt hätte der Zoll und die Behörden in D schön längst Massnahmen ergriffen.
Ich kenne die Regeln zwischen D und CH nicht, nehme aber eher an, dass es sich um eine Freigrenze handelt und bei Überschreiten alles zoll-/steuerpflichtig wird.
Genau so wird das gehandhabt. Die Freigrenze gilt dann pro erwachsene Person. Wer also in D einkauft und in die Schweiz einreist muss dann halt Quittungen pro Person verlangen und am Zoll vorweisen. Die Händler im grenznahen D wissen das und können dann de Einkaufsbetrag so auf mehrere Quittungen verteilen das jede einzelne Summe unter der Freigrenze bleibt. Es braucht dann nur noch die passende Anzahl Personen.