Servus Jürgen,
der Gemüsegarten würde sich wohl auf Bahngrund befinden. Da ein solcher Garten Betreuung braucht, war ein Kleingarten vielleicht bei der Bahngesellschaft nicht unerwünscht, weil sich dann der Bahnwärter bei längeren Zugintervallen nicht aufs Ohr gehaut hat sondern die Signaleinrichtungen hörend im Garten gewerkelt hat. Abgesehen, dass das Vorhandensein eines Gartens ein Zubrot zum kargen Gehalt war.
Wer die Wohnsituation vor 100 Jahren betrachtet: Wer ein Dach über den Kopf hatte (und war es noch so klein) war gut dran. Und war da auch nicht die Möglichkeit, dass die Bahnwärtersfrau Dienstobliegenheiten des Mannes in Ruhezeiten übernehmen konnte (musste?). Wer hat in seinem Archiv entsprechende Dienstvorschriften?
10km gehen waren etwa 2 Stunden - vielleicht gleich in der Funktion eines Streckengehers?
Klaus