Und daraus schließt du das es 2 Stunden später nochmals brennt?
Altes Güterzugmagazin im Bahnhof Enns abgebrannt
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78er -
20. Januar 2020 um 09:09 -
Geschlossen
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- Offizieller Beitrag
Leutln, es gab bereits zwei Stunden (!) vor dem Abbrennen der Lagerhalle zwei Einsätze mit dringendem Verdacht auf Brandstiftung (d.h. auf gut Deutsch, daß da jemand vermutlich noch unterwegs war) - und dann stehen die zwei Stunden später da und warten auf den ÖBB-Tschackl.
Ich stelle Fragen zur Schilderung der Einsatzleiterin, weil ich eben wissen will, wie und warum diese Sachen so ablaufen.
Stimmt schon, aber wer kann denn wissen dass die Lagerhalle neben der Oberleitung zu brennen beginnt!
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Und daraus schließt du das es 2 Stunden später nochmals brennt?
Nein, wenn es an zwei Orten im Bahnhofsgelände brennt und ich von Brandstiftung ausgehe, informiere ich einen ÖBB-Capo, der dann vielleicht auch nach k.u.k.-Verordnung allergnädigst die Fahrleitungen kappen kann. Wenn aber ein Notfall erst eintritt, wenn's lichterloh brennt, soll es so sein. Mein Lagerschuppen war's ja nicht.
Wenn ich einen Wasserschaden hab', muß ich zumindest nicht erst bei der Hausverwaltung um Erlaubnis fragen.
So, genug jetzt.
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Nein, wenn es an zwei Orten im Bahnhofsgelände brennt und ich von Brandstiftung ausgehe, informiere ich einen ÖBB-Capo, der dann vielleicht auch nach k.u.k.-Verordnung allergnädigst die Fahrleitungen kappen kann. Wenn aber ein Notfall erst eintritt, wenn's lichterloh brennt, soll es so sein. Mein Lagerschuppen war's ja nicht.
Wenn ich einen Wasserschaden hab', muß ich zumindest nicht erst bei der Hausverwaltung um Erlaubnis fragen.
So, genug jetzt.
Dir ist aber schon bekannt, dass für die Abschaltung ein Schaltberechtigter vor Ort sein muss? Und die gibt's nicht in jedem Bahnhof (der Huber Karli vom Verschub fällt dafür aus).
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... dann würd' ich das vorsichtigst als "Sicherheitslücke" definieren.
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Eine Gefahrenabschaltung der Hochspannungsanlage kann jedermann bei der Steuerstelle anfordern, diese muß die Abschaltung auch durchführen. Lediglich für die Erdung der Anlage muß jemand vor Ort sein, leider weigern sich in vielen Bereichen die freiwilligen Feuerwehren, die Erdung selber durchzuführen.
Hochspannungsanlagen dürfen durch Ihren Betrieb weder Personen noch Anlagen gefährden, daher ist die Anforderung einer Abschaltung auch nicht auf einen Personenkreis eingeschränkt. Lediglich für die Wiederinbetriebnahme der Anlage sind entsprechende Kenntnisse bzw. Prüfungen Voraussetzung.
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Und warum hast du dann den Brandanschlag nicht mittels Telefonanruf bei der zuständigen Behörde 2 Stunden vorher verhindert?
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Und warum hast du dann den Brandanschlag nicht mittels Telefonanruf bei der zuständigen Behörde 2 Stunden vorher verhindert?
Weil mir der
Gscheitsch......Oberchecker "Erzi" nicht die Erlaubnis erteilt hat. -
Eine Gefahrenabschaltung der Hochspannungsanlage kann jedermann bei der Steuerstelle anfordern, diese muß die Abschaltung auch durchführen. Lediglich für die Erdung der Anlage muß jemand vor Ort sein, leider weigern sich in vielen Bereichen die freiwilligen Feuerwehren, die Erdung selber durchzuführen.
Hochspannungsanlagen dürfen durch Ihren Betrieb weder Personen noch Anlagen gefährden, daher ist die Anforderung einer Abschaltung auch nicht auf einen Personenkreis eingeschränkt. Lediglich für die Wiederinbetriebnahme der Anlage sind entsprechende Kenntnisse bzw. Prüfungen Voraussetzung.
Nur mit Abschaltung ist es nicht getan, die Anlage muss freigegeben werden und da gehört die Erdung auch dazu!
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Vielleicht hoilft das Handbuch "Einsatz im ÖBB-Gleisbereich" weiter (insbesondere Kapitel 5.2)
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Man hätte sofort nach dem ersten Brand den ganzen Ort verhaften und zu lebenslangem Kerker verurteilen sollen, dann wäre der Schuppen nicht abgebrannt. So eine Nachlässigkeit aber auch!
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... und wenn das nächste Mal nicht "nur" eine Lagerhalle, sondern ein Wohn- oder besetztes Dienstgebäude brennt und die Einsatzleiterin vor lodernder Flammenkulisse meint: "Mia miass'n hoit auf'n Einsatzleiter wort'n" kannst Deine gesammelten Scherzchen gerne binden lassen und veröffentlichen.
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Wohnhäuser stehen auch bekanntermaßen direkt an einem Gleis bzw. einer Oberleitung...
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Ich ziehe nur aus den Äußerungen der FFW-Einsatzleiterin meine Schlüsse und frage mich, warum man nicht schon beim ersten Ausrücken einen ÖBB-Verantwortlichen zumindest informiert hat (Zuständigkeitsbereich), um dann vor einem lichterloh brennenden Lagerschuppen nicht eingreifen zu können, weil man aufgrund der nicht abgeschalteten Fahrleitungen die eigenen Leute nicht gefährden will.
Immerhin war die ausgestrahlte Hitze bereits so groß, daß ein Mast(en) geknickt ist.
Wollte der "Notfallkoordinator" noch in Ruhe den "Tatort" zu Ende schauen? Gibt's keinen ÖBB-Verantwortlichen vor Ort, der das Werkl auch abstellen kann?
Jedenfalls sehr beunruhigend das Ganze.
Also ich persönlich finde das Vorgehen der Einsatzkräfte in Summe als vorbildmäßig !
Das alte Gütermagazin Enns wird bereits seit Jahren nicht mehr benutzt und steht leer. Es waren somit auch keine Personen im unmittelbaren Gefahrenbereich. Das Brandobjekt steht etwas abseits, im näheren Bereich (getrennt durch eine Ladestraße) sind lediglich die hohen Silotürme der Warenvermittlung (vulgo Lagerhaus) aus Beton, da ist also auch nix brennbar.
Warum hätten die Löschkräfte somit unter hoher Eigengefährdung mit etwaigen Löscharbeiten beginnen sollen, anstatt den alten hölzernen Lagerschuppen kontrolliert abbrennen zu lassen, bis der ÖBB-Notfallkoordinator vor Ort ist und die Fahrleitung abschaltet ??
Wenn das hingegen ein Wohnhaus gewesen wäre, wo sich Menschen drinnen befunden hätten, dann wäre die Feuerwehr sicher anders vorgegangen ...
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... und wenn das nächste Mal nicht "nur" eine Lagerhalle, sondern ein Wohn- oder besetztes Dienstgebäude brennt und die Einsatzleiterin vor lodernder Flammenkulisse meint: "Mia miass'n hoit auf'n Einsatzleiter wort'n" kannst Deine gesammelten Scherzchen gerne binden lassen und veröffentlichen.
Bitte sachlich bleiben lieber ex-desmond, so es Dir möglich ist !
Es war eben kein Wohn- oder besetztes Dienstgebäude im konkreten Fall, also warum argumentierst Du so ??
Ich finde, daß die 100 eingesetzten freiwilligen Feuerwehrleute tolle Arbeit geleistet haben, diese Leistung würde ich nicht so einfach madig machen oder gar schlecht reden. Auch nicht die Leistung der von dir hier ja stets auch "lautakkustisch" zitierten Einsatzleiterin der FF-Enns !!!
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Wohnhäuser stehen auch bekanntermaßen direkt an einem Gleis bzw. einer Oberleitung...
.. und der Co-Autor bzw. Ghostwriter ist auch gefunden.
https://infrastruktur.oebb.at/de/information…ie-wollen-bauen
Also 12m, na wenn die überall brav eingehalten wurden, kann's ja dann eh brennen.
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Es gab genau zwei sachliche Rückmeldungen, der Rest war Geplänkel bzw. wurde zwecks bruhaha-Effekt bewußt mißverstanden - oder wie man bei uns im Innviertel früher zu leicht Begriffsstutzigen gesagt hätte (passend zum Thema):
Reisinger, da Huat brennt!
Ob den Einsatz ein 78er dann eh supertoll findet, ist für die Sache eher belanglos.
Die eine verlinkte Broschüre zu Notfällen hab' ich mir angesehen.
Kernfrage bleibt trotzdem: Wie lange dauert es, bis ein Einsatzleiter vor Ort sein kann.
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.. und der Co-Autor bzw. Ghostwriter ist auch gefunden.
https://infrastruktur.oebb.at/de/information…ie-wollen-bauen
Also 12m, na wenn die überall brav eingehalten wurden, kann's ja dann eh brennen.
Nachdem wir in einem zivilisierten Land leben kann man davon ausgehen das Vorschriften auch eingehalten werden. 12m sollten ja wohl ausreichen das ein Feuer nicht innerhalb von Minuten überspringt. Es sollte also genug Zeit vorhanden sein um auch die Einsatzkräfte entsprechend abzusichern. Oder möchtest Du das jemand von der Feuerwehr einen Stromschlag bekommt?
Was Du mit Co-Autor oder Ghostwriter in diesem Zusammenhang meinst verstehe ich nicht.
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Ich gsag nix mehr, manche spekulieren und verdächtigen halt gern. Soll sein, ist aber nicht fair den Freiwilligen gegenüber.
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Wegen der Oberleitung der in unmittelbarer Nähe zum Brandobjekt befindlichen Geleise, waren die Löscharbeiten für die Feuerwehrkräfte am Anfang nur sehr eingeschränkt möglich.
"eingeschränkt möglich" - das war der Ausgangspunkt meiner Überlegungen.
Von einem kontrollierten Abbrennenlassen (da weiß Einsatzleiter 78er mehr als wir alle; die angrenzende Hitzeentwicklung war jedenfalls nicht ohne) war an keiner Stelle die Rede, nur von einem kontrollierten Ablöschen der Glutnester nach dem Niederbrennen.
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