- Offizieller Beitrag
Jetzt steigt ein Kollege dem Abmahnerich auf die Zehen.
https://salzburg.orf.at/stories/3171087/
ZitatDer Salzburger Anwalt sieht den Verdacht des gewerbsmäßigen schweren Betrugs oder der gewerbsmäßigen schweren Erpressung: „Die Sachverhaltsdarstellung beinhaltet unsere gesamte Argumentation und die Beweise. Das letzte Wort hat aber natürlich die Staatsanwaltschaft bzw. im zweiten Schritt das Gericht. Bis das entschieden worden ist, gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung.“