sieht man eh fast nicht
Kann ja sein, dass ich den Wagen mit der Lupe anschaue...
Zum Revisionsraster gibt es einen Beitrag von LDE 1450:
Der Revisionsraster beinhaltet die dem Wagen zugeordnete Werkstätte, das Datum der letzten Revision (REV) und das Datum der nächsten Revision (NR).
Für die Epoche III gilt folgendes: Die Frist einer Revision ist bei Reisezugwagen ein Jahr und bei Güterwagen sechs Jahre. Dazwischen gibt es Fristausbesserung, die aber auch eine Wagenwerkstätte einer Zugförderung durchführen kann. Der Wagen muß dafür nicht zwangsweise in die Hauptwerkstätte. Die Fristausbesserung ist nicht im Revisionsraster vermerkt, sondern im Schmierplan. Der ist auch Rasterförmig und befindet sich rechts neben dem Revisionsraster (bei Reisezugwagen). Der Eintrag dort ist entweder ein weißer oder blauer Punkt, oder ein Tagesdatum.