ZitatIch darf dich daran erinnern, dass dein Posting #11 das erste offtopic posting in diesem Thread war.
Und selbst wenn dem so wäre, könnte ein Mod das Thema teilen. Aber diese kleinen Erpressungen sind auch nicht ohne! Respekt!
ZitatIch darf dich daran erinnern, dass dein Posting #11 das erste offtopic posting in diesem Thread war.
Und selbst wenn dem so wäre, könnte ein Mod das Thema teilen. Aber diese kleinen Erpressungen sind auch nicht ohne! Respekt!
Besteht eine Chance, dass es hier noch einmal Topic wird oder bleibt es bei den lustigen aber leider sinnfreien Meldungen? Wie wäre es, diese im dienstruhe-bezogenen "Vorstellungsthread" einzubauen?
Völlig wertfrei und nicht auf einen speziellen User bezogen: Paranoia ist eine Krankheit, die behandelt/therapiert gehört!
ZitatDazu kommen dann noch die diversen Streitereien untereinander und das Konkurrenzdenken zu anderen Vereinen.
...und die Spitzen sind dann erreicht, wenn der eine Verein ein Schienenfahrzeug kauft, das gar nicht in seine Sammlung passt und zwar nur deswegen, damit es ein anderer Verein nicht mehr kaufen kann, dann sagt das über die geistige Haltung der "Bosse" schon einiges aus. Über die fürchterlichen Zustände in Schwechat möchte ich hier jetzt nicht referieren, weil OT.
ZitatWem interessiert das eigentlich ...
Du sagst es!
Zitat... oder man wird dort grundlos gesperrt, wie meine Wenigkeit
Gut, Verschwörungstheorien sind nicht meins.
ZitatSoll ja auch Leute geben, die sich nicht im EBFÖ registrieren wollen.
...aber Ansprüche stellen?
Zitatwird man ja auch hier interessante Dinge posten können
Du meinst, dass sich die Leute im Nachbarforum doppelte Arbeit machen sollen, nur weil sich einige "nicht registrieren wollen"? Warum? Ich finde das System im Nachbarforum OK: Nur wenn es aktive User gibt, überlebt ein Forum! Beim Nachbarforum sind es mittlerweile über 17 Jahre und das offenbar nicht ohne Grund. Nur von Mitlesern hat man genauso wenig wie von Mitessern.
ZitatDanke für die Auflistung der aus deiner Sicht negativen Punkte
Das ist nicht "meine" Sicht, das sind die Punkte, weswegen das Gütesiegel aberkannt wurde.
ZitatZB., um bei den von dir angeführten Punkten eine Besserung zu erreichen...
Es gibt keine Besserung! Das ist ein Kampf auf verlorenem Posten! Ich kenne einige Leute, die das Handtuch geschmissen haben, weil sie ebenso bemerkt haben, dass ein Fahrzeug aufgearbeitet wurde und dafür drei andere zerfallen. Und besonders schlimm ist es, wenn jemand nicht des Kaisers Kislings Meinung ist, der braucht gar nicht wiederzukommen!
ZitatDazu fehlt aber eine ausreichende Finanzierung, nehme ich an.
Eben, und daher ist jeder Handgriff vergebliche Mühe!
Inderst schreibt "dass" immer noch mit "ß"!
Zitatich überlese daher auch spitz formulierte Beiträge - egal von wem.
Aja....
Würde jemand so freundlich sein und mir einfach verständlich und logisch zu erklären, welchen Sinn es hätte, in dieses "Museum" - welches offenen Auges den Bach runtergeht - auch nur eine Sekunde Arbeitszeit oder sogar Geld zu investieren? Aber gerne stelle ich meine obige Frage noch einmal: Was war 1987 (Parade 150 Jahre Eisenbahnen in Österreich) alles tiptop und ist, seit dem es im "Museum" ist, total verrottet? Ich erweitere mit einer weiteren Frage: Wie viele der dort an den Gleisen (sofern sie überhaupt noch befahrbar sind) anwachsenden Triebfahrzeuge - von den Wagen möchte ich gar nicht sprechen - waren vor 15 Jahren noch zugelassen und im Einsatz - im Vergleich zu heute?
Zitat
Welche sind das genau?
Hauptgrund war - wie bereits angeführt - die Tatsache, dass
.) eine Bewahrung des kulturellen Erbes nicht stattfindet, sondern die "Schaustücke" reihenweise "zerfallen". Das Museum hätte den Auftrag, Zeugnisse der Vergangenheit und der Gegenwart dauerhaft zu erhalten und für die Zukunft zu sichern. Aus diesem Grund müssten alle notwendigen Maßnahmen zur Bewahrung der Sammlung bei der Lagerung und Schaustellung der Sammlung getroffen werden. Dies beinhaltet Konservierung, Klimatisierung, Beleuchtung, Restaurierung, Sicherheit (Schutz vor Luftverunreinigungen, Wetterbedingungen und anderen Gefährdungen wie Vandalismus).
.) Die Präsentationen sind nicht aktuell gestaltet und durch geeignete, zeitgerechte Medien (Objektbeschriftung, Texte, Bilder, Ton-, Filmdokumente etc.) erläutert und den Besuchern in angemessener Weise erschlossen. Vergleiche dazu das technische Museum oder - besser noch - das Verkehrshaus Luzern.
.) Die Minimalanforderungen für eine „Objekt-Identity“ sind nicht gegeben.
.) Der Nachweis einer finanziellen Basis, die eine Kontinuität des betrieblichen Ablaufes garantiert, wurde vom Träger des Museums nicht erbracht.
.) Seitens des Museumsträgers wurde die Sammlungspolitik schriftlich nicht definiert. Es ist nicht einmal klar, wer der Eigentümer der Sammelstücke ist.
.) es fehlt das Mindestniveau an Serviceleistungen. Der Zustand der WCs ist unter jeder Kritik und auch nicht behindertentauglich.
Weil während der Geltungsdauer des Gütesiegels wesentliche Kriterien nicht mehr gegeben waren, erfolgte die Aberkennung des Museumsgütesiegels. Dazu wurde eine Vorwarnung an das Museum sowie an die Trägerschaft des Museums ausgegeben, um eine Gelegenheit zur Beseitigung der Mängel zu gewähren. Nachdem es zu keiner Mängelbehebung kam, wurde die Aberkennung der Museumsleitung mittels eingeschriebenem Brief mitgeteilt. Damit verbunden war die Verpflichtung zur sofortigen Entfernung der Plaketten "Museumsgütesiegel" aus dem öffentlich sichtbaren Bereich des Museums.
Reicht das jetzt vorläufig, um "objektiv" zu diskutieren oder bedarf es einem "Nachschlag"?
BTW: Auch die Hausrucker haben mit Jahreswechsel nur mehr eine einzige (noch) zugelassene Dampflok... Es geht steil bergab - fast so wie bei der Erzbergbahn, die - mittlerweile zehn(!) Jahre nach den Vermurungen - immer noch nicht bis Eisenerz fährt!
ZitatMit dem Abschied der Reihe 1014 hat der Abgang des Herrn Lehrlokführes durch eine Pistolenkugel schon einmal nichts mehr am Hut, oder?
Richtig! Wenn man sich jedoch die Vorgänge alleine der letzten Wochen ansieht - die Causa Zeller, Westbahn mit seinen aberkannten Bescheinigungen und jetzt der Vorwurf, dass unter Umständen seit 20 Jahren Prüfungen in Wörth nicht rechtskonform abliefen, dann bekommt dein Ausdruck Freunderlwirtschafts-Szene eine ganz neue Bedeutung!
Wie gesagt, sollen diese Prüfungen seit mehreren Jahren (bis zu 20 Jahren) nicht entsprechend den Vorgaben der TVFO (Triebfahrzeugführer-Verordnung) abgelaufen sein, was wiederum die Frage aufwirft, warum niemand aus dem BMVIT darauf reagiert hat! Ergo wird die Behörde ob ihres Dornröschenschlafes kein sonderlich großes Interesse daran haben, nicht im Sinne einer raschen und tragfähigen Lösung zu kooperieren. Jedenfalls behaupte ich, dieser Sumpf ist zu tief, um den Haubenwallner, der sich dazu nicht mehr äußern kann, alleine darin versinken zu lassen!
Hier übrigens ein Video mit Haubenwallner: *KLICK*
Zum Abschluss vielleicht nicht uninteressant: Insgesamt wurden 2018 durch die SCHIG/BMVIT 104 Fahrerlaubnisse entzogen, wobei in allen Fällen die Fahrerlaubnisse entzogen wurden, da die körperliche Eignung nicht mehr erbracht wurde. In 37 Fällen war das für die Entziehung auslösende Ereignis die Pension, in sieben Fällen der Todesfall und in 13 Fällen der Umstand, dass die Fahrerlaubnis nicht mehr benötigt wurde. Es wurden insgesamt 52 Fahrerlaubnisse ausgesetzt, wobei in 25 Fällen der Aussetzungsgrund eines Krankenstandes, der länger als 3 Monate gedauert hat, war. In 26 Fällen war eine körperliche Eignung vorübergehend nicht gegeben und in einem Fall war vorübergehend keine Eignung gegeben. Es wurden zwei Sicherheitsbescheinigung Teil B seitens des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie entzogen.
Also: In diesem Forum gibt es 815 Mitglieder. In diesem Board gibt es 22 Seiten a 20 Threads, in denen sich Mitglieder vorgestellt haben. Macht 22x20=440. 815-440=375. Das sind somit mindestens 375 User (demnach annähernd die Hälfte), die sich nicht vorgestellt haben. Werden diese 374 (ohne mich jetzt) auch noch aufgefordert, sich vorzustellen? Wenn nein, warum dann ich? Und ja, ich habe eine Modellbahnanlage.
BTW: Ich habe niemanden angegriffen, ich habe teilweise aus den Untersuchungsakten zusammenfassend informiert. Die Wahrheit ist eben oft nicht angenehm!
Dem Eisenbahn"museum" ist das Museumsgütesiegel aufgrund zahlreicher Mängel aberkannt worden. Die Verleihung des „Museumsgütesiegels“ bedeutet einen öffentlichen Nachweis, dass das Museum Verantwortung zur Bewahrung des kulturellen Erbes übernimmt, Besucher/innen eine qualitätsvolle Präsentation, ein Mindestniveau an Serviceleistungen erwarten können und dass das Museum, sein Träger und seine Mitarbeiter/innen die „Ethischen Richtlinien für Museen“ anerkennen.
All das Unterstrichene fehlt in der Sammelstelle alter Eisenbahnfahrzeuge. Was war 1987 alles tiptop und ist, seit dem es im "Museum" ist, total verrottet? Wo ist da eine Bewahrung(!) des kulturellen Erbes festzustellen? In Strasshof wird nichts bewahrt, sondern es verkommt! Und in Bezug auf eine qualitätsvolle Präsentation kommt mir nur das Lachen.
ZitatIm übrigen kenne ich hier Sachen bezüglich der Beziehung die mit deinen Schilderungen nicht zusammen passen.
Welchen tief greifenderen Grund gäbe es für Lohner (die übrigens eine gültige waffenrechtliche Urkunde besaß) "Haubi" zu erschießen? So steht es zumindest im Akt, aber deine Gerüchte zählen sicher mehr!
Schmid Thomas? Der hat keine 2050er-Berechtigung. Zumindest stand heute.
Wer die Wahrheit hören will, den sollte man vorher fragen, ob er sie ertragen kann. Ist es für dich etwa neu, dass "Haubi" trotz Partnerschaft mit Lohner von einer anderen Frau ein Kind erwartete? Auch nicht die "feine Englische" oder?
Du hast deine Prüfungen vor Inkrafttreten der Richtlinie 2007/59/EG vom 23.10.2007 gemacht. Ab diesem Datum gelten für Typenprüfungen die von mir oben angeführte Vorgangsweise. BTW: In meinen obigen Ausführungen geht es um die Prüfer, die Typenprüfungen abnehmen dürfen. Jeder, der Typenprüfungen abnimmt, muss in dem Verzeichnis namentlich angeführt sein. Beispiel unten! Ich hoffe, dass ich dies verständlich erläutert habe!
Die Richtlinien, von denen ich rede, sind von 2007. Wann hast du deine Prüfungen gemacht? 1980, 1995, 2006? Noch Fragen?
Sagt dir der Begriff E4 etwas? Und zum "Haubi" noch kurz: Der hat mehrere, vor allem weibliche TFZf ohne viel "Prüfung" zum "Schein" verholfen. Ich bin mir fast sicher, dass du als "alter Hase" eine davon, die Frau Magistra(!) TFZf kennst, die selbst bei den Blau/Weiß-Fahrern in Floridsdorf untragbar war und jetzt - nach einer "Dienststellenrundreise" wieder in Matzleinsdorf die Kollegen mit ihrem Nichtwissen ärgert! Sie wusste nicht einmal, was die kreisende Handbewegung (§24 Handverschub-Signale, Verschubhalt inkl. drei kurze Pfiffe) des Spitzenverschiebers bedeutet und krachte in eine abgestellte Wagengruppe. "Hätt i leicht stehbleibn soin"? war ihre Reaktion nach dem Knall. Ein anderer Spezialist durchfuhr mit einer 42er ein geschlossenes Hallentor. Nachdem man allerdings mittlerweile weiß, welchen Lebenswandel der "Haubi" geführt hat, ist Kopfkino keine abwegige Vorstellung mehr. Jetzt geht das BMVIT auf alle Fälle in Wörth ein und aus.
ZitatFrüher hat es die Bürokratie so nicht gegeben, jeder Lehrführer der geprüft hat, hatte auch eine Schulung auf dem Tfz.
Früher.... ...interessiert nicht wirklich.
Heute muss jeder, der Typenprüfungen abnimmt, in dem von mir bereits mehrfach genannten Verzeichnis genannt sein. Das Zeugnis muss folgendermaßen betitelt sein: „Zeugnis gemäß § 131 Z 5 iVm § 134 EisbG“. Die sachverständige Prüferin und der sachverständige Prüfer muss folgendermaßen betitelt sein: „bestellt nach § 148 EisbG“. Das Zeugnis muss folgende Hinweise enthalten: „Ich bestätige, bei der Erstellung des Zeugnisses die in § 134 EisbG enthaltenen Bestimmungen und damit die im Anhang IV der Richtlinie 2007/59/EG vom 23.10.2007 näher festgelegten Anforderungen ausreichend berücksichtigt zu haben und die dort angeführten allgemeinen Themen begutachtet zu haben. Der Begutachtete erfüllt die dort statuierten Anforderungen.“
Nachweis der Überprüfung der allgemeinen Fachkenntnis
Es gibt zwei Möglichkeiten für Inhaber der Fahrerlaubnis den Nachweis der allgemeinen Fachkenntnis nach fünf Jahren zu erbringen:
Variante 1:
Nach § 139 (3) Eisenbahngesetz kann die Schulung der allgemeinen Fachkenntnis, unterzeichnet vom Zeichnungsbevollmächtigten des Unternehmens, als Nachweis vorgelegt werden. Dies kann auch auf einem Sammelzeugnis ausgewiesen sein.
Der Nachweis muss folgende Inhalte aufweisen:
• Name des Triebfahrzeugführers
• Europäische Identifikationsnummer (EIN) der Fahrerlaubnis
• Bestätigung, dass die allgemeine Fachkenntnis nach § 139 (3) EisbG aufrecht ist
• Datum der Schulung
• Unterschrift des Zeichnungsbevollmächtigten des Unternehmens
Variante 2:
Ein sachverständiger Prüfer bestätigt die allgemeinen Fachkenntnisse gemäß § 139 (3) Eisenbahngesetz.
Der Nachweis muss folgende Inhalte aufweisen:
• Name des Triebfahrzeugführers
• Europäische Identifikationsnummer (EIN) der Fahrerlaubnis
• Bestätigung, dass die allgemeine Fachkenntnis nach § 139 (3) EisbG aufrecht ist
• Datum der Überprüfung
• Unterschrift des sachverständigen Prüfers