Danke, ja, so hab ich es auch gefunden. Trotzdem bleiben hier Fragen offen.
Nach einer Bemerkung gilt ein Steuerwagen als Triebfahrzeug, ist das dann so zu verstehen, dass ein gezogener Steuerwagen im Zug eine Doppeltraktion ist und daher ein weisses Rücklicht hat, oder, wie ich eher annehme als Pendelzug dann immer rotes Licht hat ? Anscheinend gibt es auch noch getrennte Bestimmungen, je nachdem ob die Lok Vielfachsteuerun hat oder nicht. Das wäre dann ja kein Pendelzug auch wenn der Steuerwagen der letzte Wagen im Zug ist. Zusätzlich dürften sich die Vorschriften mehrmals geändert haben, mich würde die Zeit vor 2000 interessieren, da habe ich aber nichts eindeutiges gefunden.
vlg rudi