Ich glaube die Vorschrift war, dass bei Verschubbewegungen beide Lokseiten zu beleuchten sind. Ob eine oder zwei Lampen, war glaube ich wurscht...
Du glaubst, ich kann alte V2! 😉
Hintergrund war eine Laterne pro Seite damit Verschubfahrten von zB den Stellwerkern eindeutig von Zugfahrten unterschieden werden konnten!
--> Verschubsignale / Signale für Zugfahrten!!!