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Geschäftsnachfolge Pirkfellner

  • kkStB174
  • 7. Januar 2026 um 18:55
  • Geschlossen
  • kkStB174
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    • 7. Januar 2026 um 18:55
    • Neu
    • #1

    Mal eine Info zu der Geschäftsnachfolge von Herrn Pirkfellner.

    Ich hatte per 08.12.2025 eine Bestellung über diverse Liliput-Ersatzteile getätigt. In Summe über einen Betrag von Euro 199,-. (versandkostenfrei ab Euro 50,-)

    Als Antwort erhielt ich am 09.12.2025 "Danke, kommt"

    Heute erhielt ich die Rechnung von Brennpunkt.cc - Markus Pöstlinger. Ich war über die Summe von Euro 245,70 etwas verwundert.
    Ich habe diese Summe zwar überwiesen aber auch eine Email an Herrn Pöstlinger verfasst, in dem ich mich über den Mehrbetrag von 23,98% verwundert gezeigt habe.
    In dieser Summe war neben 20% Mehrwertsteuer auch Versandkosten von Euro 6,58 (natürlich ebenso mit Mwst. versehen) angeführt.

    Herr Pöstlinger rief mich darauf hin per Telefon an und versuchte mir die Differenz zu erklären - Herr Pirkfellner war als Kleinunternehmer mehrwertsteuerfrei, er hingegen müsse die Mehrwertsteuer ans Finanzamt abführen. Tja - die Bestellung habe ich bei Pirkfllner getätigt und keiner hat mich darüber informiert, dass es ein anderes Unternehmen zu geämderten Konditionen übernommen hat.

    Ich sehe nicht ein, dass ich nun einen höheren Betrag zu bezahlen habe. Herr Pöstlinger wird mir morgen versuchen eine Möglichkeit zu unserer beiden Zufriedenheit aufzuzeigen.

    Also Vorsicht bei Bestellungen von Ersatzteilen - jetzt ist Mehrwertsteuer dafür abzuführen.

    Bin auf die morgigen Vorschläge gespannt.

    :(:(:/:/

    LG Gerhard

    kkStB174

    Alle Fotos ohne zusätzliche Quellenangabe sind von mir gemacht!

    2 Mal editiert, zuletzt von kkStB174 (8. Januar 2026 um 12:13)

  • 197.303
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    • 7. Januar 2026 um 19:03
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    • #2

    Email von Leo Pirkfellner vom 11.12.2025 an die Kunden:

    Screenshot 2026-01-07 190200.jpg

    .

    Einmal editiert, zuletzt von 197.303 (7. Januar 2026 um 19:08)

  • 197.303
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    • 7. Januar 2026 um 19:07
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    • #3


    Auf der Heimnetzseite sind die ersten Artikel eingepflegt: KLEIN-Modellbahn Ersatzteile

    .

  • kkStB174
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    1
    • 7. Januar 2026 um 19:13
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    • #4

    197.303

    Ja - aber nur teilweise mit Mwst-Preisen versehen.

    LG Gerhard

    kkStB174

    Alle Fotos ohne zusätzliche Quellenangabe sind von mir gemacht!

  • kkStB174
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    • 7. Januar 2026 um 19:18
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    • #5

    Mir leuchtet bei dem Hinweis von Herrn Pirkfellner "Preise bleiben vorerst unverändert und alle offenen Bestellungen werden selbstverständlich ausgeliefert" aus seinem Mail an die Kunden entgegen.

    LG Gerhard

    kkStB174

    Alle Fotos ohne zusätzliche Quellenangabe sind von mir gemacht!

  • Manfred A.
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    4
    • 7. Januar 2026 um 19:31
    • Neu
    • #6

    Ich würd die Ware zurücksenden und vom Kauf zurücktreten. Schon aus Prinzip. Man hat ja bei Onlinekäufen ein Widerrufsrecht.

    LG, Manfred

    2. 11. 2020 ... und plötzlich ist nichts mehr wie es einmal war.

    Die Mehrzahl meiner Fotos werden mit dem Handy aus der Hüfte geschossen und erheben keinen Anspruch auf Meisterfotografie. Die restlichen Fotos werden mit der Spiegelreflexkamera gemacht und erheben auch keinen Anspruch auf Meisterfotografie.

  • Dampflokfahrer
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    • 7. Januar 2026 um 20:56
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    • #7

    Die Ersatzteile werden vermutlich gebraucht und eine andere Quelle wird sich vermutlich nicht auftun.
    Gerhard, warte mal den Lösungsvorschlag ab, bevor Du Dich mit Ärgern beschäftigst.

    LG
    Andreas

  • curator
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    116
    • 7. Januar 2026 um 21:06
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    • #8

    Ich bin kein Fachmann, und ich will mir auch nicht das Maul verbrennen.

    Aber, so geht das nicht. Selbst wenn ich die Ersatzteile brauche schicke ich zurück. Ich als Konsument muss mich darauf verlassen können dass die Ware zum ausgewiesen Preis verkauft und geliefert wird. Sollten sich Änderungen ergeben so bin ich davon in Kenntnis zu setzen. Punkt.

    Und Mehrwertsteuer auf die Versandkosten halte ich auch für verwegen.

    Meine Meinung ☝️

    Liebe Grüße.

    Wolfgang

    "Mich muss man sich nervlich auch leisten können“

    Quality since 1958

    Sofern nicht anders angegeben, bin ich der Urheber der in meinen Beträgen geposteten Bilder.

  • Michael W
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    9
    • 7. Januar 2026 um 21:09
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    • #9
    Zitat von kkStB174

    Preise bleiben vorerst unverändert und alle offenen Bestellungen werden selbstverständlich ausgeliefert

    Ich nehme an, dass man sich an diese Ankündigung hält, die ja von beiden unterschrieben wurde laut zitiertem Mail.

    Alle Fotos ohne zusätzliche Quellenangabe sind selbstgemacht!

  • wiedereinsteiger
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    • 7. Januar 2026 um 21:18
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    • #10
    Zitat von curator

    Und Mehrwertsteuer auf die Versandkosten halte ich auch für verwegen.

    Ist leider im Handel im Einkauf so üblich, daß man auch auf Versandkosten oder Bearbeitungsgebühren die MwSt abführen muss.

  • Weichensteller
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    5.410
    • 7. Januar 2026 um 22:17
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    • #11
    Zitat von wiedereinsteiger

    Ist leider im Handel im Einkauf so üblich, daß man auch auf Versandkosten oder Bearbeitungsgebühren die MwSt abführen muss.

    Das ist halt das System. Natürlich ist der Versand als sonstige Leistung mehrwertsteuerpflichtigbar. Man gebe einen Brief auf und schaue auf die Rechnung. ;)

    Zum eigentlichen Thema: Ich hätte den höheren Preis von vornherein nicht bezahlt, der Vertrag ist schließlich um 199 zustande gekommen. Wenn sich die Verhältnisse beim Verkäufer ändern, ist das sein Problem. Gegen wen man als Käufer da welche Ansprüche hat, ist aber juristisch eventuell etwas kompliziert.

    Einmal editiert, zuletzt von Weichensteller (7. Januar 2026 um 22:31) aus folgendem Grund: Topfen geschrieben

  • 197.303
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    • 7. Januar 2026 um 22:20
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    • #12
    Zitat von curator

    Und Mehrwertsteuer auf die Versandkosten halte ich auch für verwegen.

    Meine Meinung ☝️


    Ok, ABER das Gesetz und die Finanz sind da anderer Meinung: Die Nebenleistung teilt umsatzsteuerlich das Schicksal der Hauptleistung. Daher leider:

    "Bei der Lieferung von Gegenständen, welche der Umsatzsteuer unterliegen, ist diese auch auf unselbständige Nebenleistungen, wie z.B. Verpackungen und Transportkosten, anzuwenden. Dies gilt auch, wenn das Entgelt für die Nebenleistung gesondert in Rechnung gestellt wird."

    Eine Ausnahme bildet die Kleinunternehmerregelung gem. § 6 Abs.1 Z 27 UStG:

    Seit dem 1. Jänner 2025 gibt es in Österreich neue Regeln für Kleinunternehmer: Mit der neuen Kleinunternehmerregelung müssen Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 55.000 € keine Umsatzsteuer auf ihre Rechnungen ausweisen. Das ist vor allem für Betriebe mit privaten Kunden vorteilhaft, denn: Das macht die Rechnung für ihre Kunden günstiger.

    Ein weiterer Pluspunkt: Sie müssen keine Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) und keine Umsatzsteuerjahreserklärung mehr abgeben. Allerdings gibt es auch einen Nachteil: Sie können keine Umsatzsteuer für Ihre Ausgaben beim Finanzamt zurückfordern ("unechte Steuerbefreiung").

    Da gibt es aber auch wieder eine Ausnahme: Wenn der Unternehmer auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet und auf die Regelbesteuerung optiert wird ganz normal, je nach anwendbarem Steuersatz 10 %, 13 %, 19 % oder 20 % Umsatzsteuer verrechnet.

    Die 19 % sind KEIN Fehler. Für die Zollausschlussgebiete Jungholz (Tirol) und Mittelberg (Vorarlberg) gelten die deutschen Steuersätze von 19 % bzw. ermäßigt 7 %, da diese Gemeinden zollrechtlich zu Deutschland gehören. Für die dort bewirkten Umsätze wird österreichische Umsatzsteuer zu 19 % erhoben, die ermäßigten Steuersätze von 10 % bzw. 13 % geltend allerdings auch dort (§ 10 Abs. 4 österreichisches UStG).

    .

    2 Mal editiert, zuletzt von 197.303 (7. Januar 2026 um 22:30)

  • JFM
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    • 7. Januar 2026 um 22:22
    • Neu
    • #13
    Zitat von 197.303


    Ok, ABER das Gesetz und die Finanz sind da anderer Meinung: Die Nebenleistung teilt umsatzsteuerlich das Schicksal der Hauptleistung. Daher leider:

    "Bei der Lieferung von Gegenständen, welche der Umsatzsteuer unterliegen, ist diese auch auf unselbständige Nebenleistungen, wie z.B. Verpackungen und Transportkosten, anzuwenden. Dies gilt auch, wenn das Entgelt für die Nebenleistung gesondert in Rechnung gestellt wird."

    Warum weist dann die Post immer auf sämtlichen Rechnungen "steuerfrei" aus?

    Hier geht's zu meiner Website:

    http://www.jfmodellbau.at

  • jeanluc
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    • 7. Januar 2026 um 22:28
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    • #14

    Also ich habe gerade nachgesehen: bei den letzten Rechnungen, als ich Briefe und danach unsere Klubzeitung aufgegeben steht der Rechnungsbetrag drauf, aber nirgends nix von einer MwSt. nur 0% Ust.

    Daher finde ich Versandkosten zu versteuern hanebüchen.

    Aber vielleicht ist das bei gekauften Sachen anders, als bei Briefen.

    der höfliche Hannes

  • Weichensteller
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    • 7. Januar 2026 um 22:29
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    • #15
    Zitat von JFM

    Warum weist dann die Post immer auf sämtlichen Rechnungen "steuerfrei" aus?

    Weil die Post unecht befreit ist (§ 6 Abs 1 Z 10 lit b UStG). Also ist meine letzte Antwort Topfen, die richtige Lösung ist vom Erzbergdampfer.

  • kkStB174
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    • 9. Januar 2026 um 09:02
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    • #16

    So, der Fall ist abgeschlossen - es gibt einen Kaufrücktritt meinerseits. Der einbezahlte Betrag ist bereits wieder auf meinem Konto angekommen.

    Und Herrn Pöstlinger hat es nicht gefallen, dass ich hier im Forum dieses Problem aufgezeigt habe - er zitiert :
    "Als wir telefoniert hatten, sind wir übereingekommen, dass ich mir das alles ansehe und wir dann nochmals reden – was diese unnötige und etwas tiefe Meldung im KBSF sein sollte, kann ich jedoch nicht nachvollziehen – offensichtlich gibt es Personen, die sich nur wohl fühlen, wenn sie andere an den Pranger stellen, obwohl noch nichts geklärt ist – gut soll so sein, das ist unsere heutige Zeit."

    Wie lange soll ich da warten? Ich bin für möglichst zeitnahe Lösungen - deshalb Nägel mit Köpfen in geschäftlichen Beziehungen. Und diese Info war an alle weiteren Interessenten von Ersatzteilen gedacht mit dem Hinweis, das die im Beitrag #2 (Brief an die Kunden) getätigten Aussagen nicht eingehalten werden.

    Die von Herrn Pirkfellner als Kleinunternehmer angeführten Preise erhöhen sich nun um 20% (Mehrwertsteuer) da dieser im Gegensatz zu Herrn Pöstlinger von der Mehrwertsteuer befreit war.

    Ich habe hier nur Fakten aufgezeigt - nicht mehr und nicht weniger.

    LG Gerhard

    kkStB174

    Alle Fotos ohne zusätzliche Quellenangabe sind von mir gemacht!

  • curator
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    • 9. Januar 2026 um 09:09
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    • #17

    Du hast absolut richtig gehandelt und hast Dir auch nichts vorzuwerfen. Zu der Argumentation schweige ich, da kann sich jeder Kollege selbst seine Meinung bilden.

    Liebe Grüße.

    Wolfgang

    "Mich muss man sich nervlich auch leisten können“

    Quality since 1958

    Sofern nicht anders angegeben, bin ich der Urheber der in meinen Beträgen geposteten Bilder.

  • 197.303
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    • 9. Januar 2026 um 11:10
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    • #18
    Zitat von kkStB174

    Mir leuchtet bei dem Hinweis von Herrn Pirkfellner "Preise bleiben vorerst unverändert und alle offenen Bestellungen werden selbstverständlich ausgeliefert" aus seinem Mail an die Kunden entgegen.


    Aus ihrer Sicht haben beide Herren recht. Und beide können für die Rechtslage nichts dafür ;)
    Die Preise bleiben ja wirklich gleich, NUR für Leo sind das (als Kleinunternehmer) Bruttopreise für Markus sinds Nettopreise. Da Markus als Nicht-Kleinunternehmer dem Umsatzsteuergesetz unterliegt hat er 2 Möglichkeiten. Erstere ist er schlägt die 20 % USt (als Eure "Spende") für den Finanzminister drauf oder Zweitere, er verzichtet auf die (vom Bruttopreis herausgerechneten) 16,67 % USt. Was natürlich auf Kosten der Rentabilität beim Markus geht. Und mit 16,67 % weniger Gehalt wäre der Großteil hier im Forum sicherlich unzufrieden, oder wär das für Euch ok?
    Klingt (wie bei vielen Gesetzen) ungerecht, ist aber gesetzlich so :(

    .

  • gysev
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    • 9. Januar 2026 um 11:46
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    • #19
    Zitat von 197.303


    Aus ihrer Sicht haben beide Herren recht. Und beide können für die Rechtslage nichts dafür ...
    Klingt (wie bei vielen Gesetzen) ungerecht, ist aber gesetzlich so :(

    Stimmt, allerdings hätte man auf der HP darauf hiwneisen können, dass die USt dazu kommt.

    Nicht eigens gekennzeichnete Fotos sind von mir, bzw. aus meinem Archiv und ich habe die Erlaubnis sie zu veröffentlichen.

  • Michael W
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    • 9. Januar 2026 um 13:02
    • Neu
    • #20

    Würde ich auch sagen, weil man nämlich als Konsument nicht einen Faktencheck machen muss, ob die Aussage, dass Preise vorerst unverändert bleiben, nur theoretischen Wert hat.

    Alle Fotos ohne zusätzliche Quellenangabe sind selbstgemacht!

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