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Das Informationsfreiheitsgesetz und seine Möglichkeiten

  • modellbahninfo
  • 29. August 2025 um 20:01
  • Geschlossen
  • modellbahninfo
    User
    Beiträge
    1.997
    • 29. August 2025 um 20:01
    • #1

    Das IFG tritt am Montag, den 1. September 2025 in Kraft. Wer den Gesetzestext lesen möchte, kann dies im RIS tun:

    RIS - Informationsfreiheitsgesetz - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 01.09.2025


    Wem der Gesetzestext zu trocken ist, dem lege ich dieses Youtube-Video nahe. Norbert Hofer erläutert die künftigen Möglichkeiten:

    Externer Inhalt www.youtube.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.


    Der Vorteil des neuen Gesetzes besteht darin, endlich an Informationen zu kommen, die die belangten Stellen bisher nicht veröffentlichen wollten. Grundsätzlich ist durch die Abkehr des Amtsgeheimnisses nach Art. 20 Abs. 3 B-VG ein regelrechter Paradigmenwechsel vorgesehen. Dies wird auch in den internen Arbeitspapieren der Ministerien entsprechend artikuliert:

    Informationsfreiheitsgesetz
    Die gesetzlichen Bestimmungen zur Abschaffung der Amtsverschwiegenheit und Einführung der Informationsfreiheit treten größtenteils mit 1. September 2025 in…
    www.bmimi.gv.at


    xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

    Ich habe schon die ersten Anfragen in Hinblick auf den historischen Moment am 1. September 2025 getätigt. Man darf gespannt sein, wie rasch oder kompliziert die angefragten Stellen reagieren. Als Medienvertreter bin ich in der glücklichen Situation die Funktion des Publik Watch Dog auszuüben, außerdem kann ich hinsichtlich der Bearbeitungsdauern auch ein Benchmarking drüberlegen.

    Erfreulich ist auch, daß das Forum Informationsfreiheit die Entwicklungen sehr genau beobachten wird. Sie haben schon einen Aufruf gemacht, Gesetzessünder der belangten Stellen zu melden und dafür zu nominieren.


    Als einer der ersten Schritte habe ich das allgemeine Interesse zur Ausweitung des ÖBB-Lokfinders angemeldet und um die Aufnahme dieser Lokomotiven gebeten (Schreiben vom 27. August 2025):


    Sehr geehrte Damen und Herren!

    Mit Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes per 1. September 2025 haben die Staatsbürger das Recht auf Information bekommen. Diese Funktion erfüllt der Lokfinder dann zum Teil, weshalb der Wunsch ergeht, ab diesem Tag folgende Loks zusätzlich zu auszuweisen:

    alle 1142

    1144.040

    1144.092

    1144.117

    1144.283

    1016.014

    1016.016

    1016.036

    1216.950

    1216.955

    1063.034

    1063.038

    1063.039

    1293.069

    2016.001

    alle 4020

    4024.039

    5022.039

    5047.001

    6193.108

    Besten Dank.

    Mit freundlichen Grüßen


    Die Antwort kam prompt:


    Sehr geehrter Herr Inderst,

    vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr damit verbundenes Interesse an der Eintragung der unten angeführten Fahrzeuge der ÖBB.

    Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass der Lokfinder ein Werbeservice für unsere Kunden von beklebten Loks/Garnituren ist und deswegen nur diese angezeigt werden.

    Wir danken für Ihr Verständnis.

    Ihr Team der

    ÖBB-Werbung GmbH


    Meine Antwort darauf folgt dann am Montag.

  • Weichensteller
    User
    Beiträge
    5.949
    • 29. August 2025 um 20:20
    • #2

    Na viel Glück. ^^

  • Nostalgie
    User
    Beiträge
    1.553
    Lesezeichen
    1
    • 29. August 2025 um 20:24
    • #3

    Als Außenstehender würde ich mir denken, dass das E-Mail ein Aprilscherz oder von einem Spinner geschrieben wurde.

    © Fotos ohne Quellenangabe von mir

    📷📽️

  • Weichensteller
    User
    Beiträge
    5.949
    • 29. August 2025 um 20:50
    • #4

    Das Schlimme ist, dass die von dir zutreffend bezeichneten Personen den Steuerzahler gleich mehrfach belasten, zunächst mit ihren seltsamen Eingaben bei den Unternehmen und in der Folge auch noch mit Rechtsmitteln bei den zuständigen Gerichten.

    Dass die begehrten Infos weder durch Betroffenheit noch durch Relevanz (von ferrophilen Anwandlungen abgesehen, die halt nur einer persönlichen Neigung entspringen) begründet erteilt werden müssen, ist ja wurscht; Hauptsache, querulieren.

  • curator
    Administrator
    Beiträge
    35.088
    Lesezeichen
    116
    • 29. August 2025 um 22:07
    • #5

    Hier geht’s allerdings nur um Informationen die das Forum betreffen, und nicht um sich hier zu profilieren.

    Liebe Grüße.

    Wolfgang

    "Mich muss man sich nervlich auch leisten können“

    Quality since 1958

    Sofern nicht anders angegeben, bin ich der Urheber der in meinen Beträgen geposteten Bilder.

  • curator 29. August 2025 um 22:08

    Hat das Thema geschlossen.

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