Wenn ich mich als Autofahrer bei einer geregelten Eisenbahnkreuzung nicht zu 100% darauf verlassen kann das mir in irgendeiner Form (Rotlicht, Schranken) angezeigt wird das ein Zug kommt dann ist es grob fahrlässig eine derartige Einrichtung zu betreiben.
Das ist nicht richtig ...
100% Sicherheit gibt es nicht - auch die beste Technik kann zu einem gewissen Grad versagen. Es gibt aber sehr hohe Anforderungen an EKSA, die im Zuge einer Zulassung derselben auch nachgewiesen werden müssen.
Das ist pure Physik.
lg,
Harald