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5022 030 in Willendorf verunglückt

  • 93er
  • 7. Januar 2025 um 22:01
  • cauchy
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    • 8. Januar 2025 um 17:54
    • #41
    Zitat von 2102michael

    Wenn ich mich als Autofahrer bei einer geregelten Eisenbahnkreuzung nicht zu 100% darauf verlassen kann das mir in irgendeiner Form (Rotlicht, Schranken) angezeigt wird das ein Zug kommt dann ist es grob fahrlässig eine derartige Einrichtung zu betreiben.

    Das ist nicht richtig ...

    100% Sicherheit gibt es nicht - auch die beste Technik kann zu einem gewissen Grad versagen. Es gibt aber sehr hohe Anforderungen an EKSA, die im Zuge einer Zulassung derselben auch nachgewiesen werden müssen.

    Das ist pure Physik.

    lg,
    Harald

    Fotos in meinen Beiträgen stammen - sofern nicht anders geschrieben - von mir.

  • Knolli
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    • 8. Januar 2025 um 18:02
    • #42
    Zitat von 93er

    Matthias: Ist der Fahrzeugmangel so groß das man den 030er wieder aufarbeitet ? Ist der schon mit ETCS ausgerüstet ?
    Es wurde ja viel umstationiert, ist das einer aus Kärnten ?

    Es wird jedes Fahrzeug aufgearbeitet. Keine weiteren Fragen.

    ETCS? Gibt es nicht und wird es auch nie an einem 5022 geben.

    Keine Ahnung ob der aus Kärnten kommt. Zu lange her.

    Gruß Matthias

    "Wo ist der kompetente Mitarbeiter wenn man ihn braucht? - In der Werkstatt, wo sonst?"

    Zum Inhaltsverzeichnis der Werkstatt ----> hier lang!! :hammer:


    "Bilder? Grundsätzlich von mir. Grundsatz = es gibt Ausnahmen" :]

  • Michael W
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    • 8. Januar 2025 um 18:09
    • #43

    Eigentlich gilt:
    Man muss sich bei jedem Bahnübergang davon überzeugen, dass eine gefahrlose Überquerung der Schienen möglich ist. Auch bei gesicherten Eisenbahnkreuzungen mit Lichtsignalanlagen (Licht ist ausgeschaltet) und bei Eisenbahnschranken (Schranken ist oben) muss man links/rechts schauen, horchen und das Tempo so wählen, dass man im Falle eines sich nähernden Zuges anhalten kann.

    Eisenbahnkreuzungen: Verhalte ich mich richtig?
    Anlässlich des Internationalen Tags für mehr Sicherheit an Eisenbahnkreuzungen starten Verkehrsministerium (bmvit) und das Kuratorium für Verkehrssicherheit…
    infothek.bmk.gv.at

    Alle Fotos ohne zusätzliche Quellenangabe sind selbstgemacht!

  • Weichensteller
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    • 8. Januar 2025 um 18:20
    • #44
    Zitat von 2102michael

    Wenn ich mich als Autofahrer bei einer geregelten Eisenbahnkreuzung nicht zu 100% darauf verlassen kann, dass mir in irgendeiner Form (Rotlicht, Schranken) angezeigt wird, dass ein Zug kommt, dann ist es grob fahrlässig, eine derartige Einrichtung zu betreiben.

    Anders als zB in der Slowakei, wo ein weiß blinkendes Licht dem Autofahrer anzeigt, dass eine Lichtanlage an einer EK funktioniert, ist bei uns nicht erkennbar, ob die Anlage funktioniert oder gestört ist. 100 % Sicherheit gibt's sowieso nicht, was soll eine behördlich genehmigte Absicherung mit grober (!) Fahrlässigkeit zu tun haben? Und jedes entgegenkommende Auto ist potentiell gefährlicher als eine EK, auf der ich es immer selbst in der Hand habe, zu schauen und zu reagieren.

  • 2102michael
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    • 8. Januar 2025 um 18:36
    • #45
    Zitat von Weichensteller

    Anders als zB in der Slowakei, wo ein weiß blinkendes Licht dem Autofahrer anzeigt, dass eine Lichtanlage an einer EK funktioniert, ist bei uns nicht erkennbar, ob die Anlage funktioniert oder gestört ist. 100 % Sicherheit gibt's sowieso nicht, was soll eine behördlich genehmigte Absicherung mit grober (!) Fahrlässigkeit zu tun haben? Und jedes entgegenkommende Auto ist potentiell gefährlicher als eine EK, auf der ich es immer selbst in der Hand habe, zu schauen und zu reagieren.

    Stimmt, 100% Sicherheit wird es nie geben. Wenn ich das Zepter in der Hand habe dann bin ich dafür verantwortlich mich so zu verhalten das ich weder mich noch Andere gefärde.

    Ignoriere ich eine Stoptafel, mein Problem!

    Ignoriere ich ein Rotlicht, mein Problem!

    Fahre ich über eine gesicherte Eisenbahnkreuzung die mir gemäß StVO freie Fahrt anzeigt und schießt mich ein Zug ab, ist das nicht mein Problem/Versehen, sondern ich bin halt einfacht tot.

    Ich hab schon damals nicht verstanden warum man in Ö das gelbe Blinklicht beim Lichtzeichen Bahnübergang abgeschafft hat.

    Meiner Meinung nach handelt eine Behörde grob fahrlässig wenn sie den Betrieb einer technisch veralteten Einrichtung er zulässt. Würde dort statt dem Lichtzeichen eine Stoptafel stehen dann wüßte ich als Autofahrer das ich stehen bleiben muss.

    Bilder ohne Quellenangabe oder Link sind von mir.

    Sollte mein Account gesperrt oder gelöscht werden dann sind gleichzeitig alle meine Inhalte (Postings, Bilder, Schaufenster, PN etc.) in den öffentlichen und nicht öffentlichen Bereichen des Forums zu löschen

  • Ganzzug
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    • 8. Januar 2025 um 18:40
    • #46
    Zitat von 2102michael

    tand der Technik ist seit Ewigkeiten das Eisenbahnkreuzungen automatisiert gesteuert sind.

    Wenn ich mich als Autofahrer bei einer geregelten Eisenbahnkreuzung nicht zu 100% darauf verlassen kann das mir in irgendeiner Form (Rotlicht, Schranken) angezeigt wird das ein Zug kommt dann ist es grob fahrlässig eine derartige Einrichtung zu betreiben.

    Deswegen gibt es erst seit kurzem keine Schrankenwärter mehr :).

    Wenn die technische Sicherung einer EK gestört ist, gibt es zwar ein vorgeschriebenes Procedere, aber letztlich fährt der Zug über die EK, ohne dass ein rotes Licht leuchtet und/oder der Schranken herunten ist. Zumindest so viel muss man als Autofahrer schon schauen.
    (Da gab es ja vor nicht allzu langer Zeit die Dame, die mit ihrem Benz dem gerade anfahrenden Zug, der vorschriftsmäßig vor solch einer EK angehalten und wiederholt das Signal "Achtung" trompetet hatte, mit vollem Karacho in die Flanke geknallt ist. Die hat sich "zu 100% verlassen"; aber für solche Lenkraddreher dürfte dann überhaupt kein Zug mehr fahren, was in mehrfacher Hinsicht Wahnsinn wäre.)

  • Michael W
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    • 8. Januar 2025 um 19:00
    • #47
    Zitat von 2102michael

    Fahre ich über eine gesicherte Eisenbahnkreuzung die mir gemäß StVO freie Fahrt anzeigt

    Siehe oben den zitierten Text: Auch bei gesicherten Eisenbahnkreuzungen mit Lichtsignalanlagen (Licht ist ausgeschaltet) und bei Eisenbahnschranken (Schranken ist oben) muss man links/rechts schauen, ...
    So hat man sich irgendwie abgesichert, nur schaut halt kaum jemand.

    Alle Fotos ohne zusätzliche Quellenangabe sind selbstgemacht!

  • peter&basti
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    • 8. Januar 2025 um 22:01
    • #48
    Zitat von 2102michael

    Ich vermische gar nichts! Fakt ist das es Eisenbahnkreuzungen gibt die im Jahre 2025 nicht dem Stand der Technik nach gesichert sind. Als Autofahrer habe ich nicht einmal die Chance zu unterscheiden ob ich nun mit einer Kreuzung ohne technische Absicherung konforntiert bin.

    Das so etwas von einer Behörde genehmigt ist finde ich doppelt verwerflich.

    In meiner Welt zählen Menschenleben etwas und da käme niemand auf die Idee jemanden mit veralteter Technik zu operieren oder zu behandeln.

    Lieber Michael,

    Es gibt aber auch ganz viele nicht technisch gesicherte Straßenkreuzungen.

    Ich habe schon erfolgreich zwei PKW breitseits erlegt, deren Fahrer bei uneinsichtigen Kreuzungen die Stopptafeln ist ignoriert haben. Gottseidank außer Blechschaden nix passiert.

    Dann gibt es beispielsweise auch noch die blinden Idioten welche auf der Tangente einfach die Spur wechseln obwohl ich neben ihnen fahre und nur mit einer risikoreichen Vollbremsung die nächste Stauansage auf Ö3 verhindern kann. Risikoreich deswegen weil der nächste Depp hinter mir in der Regel nur einen Meter Abstand hält.

    So gesehen wäre eher im individuellen Straßenverkehr der Hebel anzusetzen, das würde noch viel mehr bringen was Menschenleben und volkswirtschaftliche Nebenwirkungen betrifft.


    Liebe Grüße

    Peter

    ÖPBB

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    - Digitale H0 Epoche 6 Anlagenbaustelle nach Wiener Vorbildern

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    - Fahr-Decoder: ZIMO ist mein Favorit

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  • 2102michael
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    • 8. Januar 2025 um 22:25
    • #49
    Zitat von peter&basti

    Lieber Michael,

    Es gibt aber auch ganz viele nicht technisch gesicherte Straßenkreuzungen.

    Ich habe schon erfolgreich zwei PKW breitseits erlegt, deren Fahrer bei uneinsichtigen Kreuzungen die Stopptafeln ist ignoriert haben. Gottseidank außer Blechschaden nix passiert.

    Dann gibt es beispielsweise auch noch die blinden Idioten welche auf der Tangente einfach die Spur wechseln obwohl ich neben ihnen fahre und nur mit einer risikoreichen Vollbremsung die nächste Stauansage auf Ö3 verhindern kann. Risikoreich deswegen weil der nächste Depp hinter mir in der Regel nur einen Meter Abstand hält.

    So gesehen wäre eher im individuellen Straßenverkehr der Hebel anzusetzen, das würde noch viel mehr bringen was Menschenleben und volkswirtschaftliche Nebenwirkungen betrifft.


    Liebe Grüße

    Peter

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    Du hast natürlich recht, gegen Dummheit ist man machtlos. Mit ein Grund warum unsere Autos per Gesetz mit allen möglichen und unmöglichen Assistenten ausgestattet sein müssen.

    Die Anzahl der Autos steigt kontinuierlich an, die der Verkehrstoten nimmt dagegen ab. So schlecht kann dieser Zugang also nicht sein.

    Sicherlich besser als das Motto "des hom ma imma scho so gmocht, za wos brauch ma des".

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  • peter&basti
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    • 8. Januar 2025 um 23:10
    • #50

    Du hast auch recht, aber in meiner Wahrnehmung sind Eisenbahnübergänge statistisch weitaus sicherer als Straßenkreuzungen.

    Wenn es auf der EK mal scheppert dann steht es in allen Medien.

    Bei Unfällen auf Straßenkreuzungen gibt es oft nur eine Durchsage in den Verkehrsmeldungen wenn überhaupt.

    Man möge mich berichtigen wenn ich falsch liegen sollte mit meiner Einschätzung

    ÖPBB

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  • curator
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    • 9. Januar 2025 um 03:07
    • #51

    Bleiben wir bitte beim ursprünglichen Thema. Danke

    Liebe Grüße.

    Wolfgang

    "Mich muss man sich nervlich auch leisten können“

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    Sofern nicht anders angegeben, bin ich der Urheber der in meinen Beträgen geposteten Bilder.

  • Hombre
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    • 9. Januar 2025 um 08:28
    • #52
    Zitat von 2102michael

    Fahre ich über eine gesicherte Eisenbahnkreuzung die mir gemäß StVO freie Fahrt anzeigt und schießt mich ein Zug ab, ist das nicht mein Problem/Versehen, sondern ich bin halt einfach tot.

    Also, StVO kannst du bei diesem Thema NICHT zitieren weil:

    Du befindest Dich auf einer Eisenbahnkreuzung streng genommen NICHT auf der Straße, sondern auf einer Einrichtung der BAHN.

    Und genau hier gelten auch die Gesetze der Bahn - steht übrigens so auch in der StVO:

    "§ 6. Benützung schienengleicher Eisenbahnübergänge.Paragraph 6, Benützung schienengleicher Eisenbahnübergänge.

    Für das Verhalten bei Annäherung an schienengleiche Eisenbahnübergänge und bei der Übersetzung solcher Übergänge sowie für die Beachtung der den schienengleichen Eisenbahnübergang sichernden Zeichen gelten die eisenbahnrechtlichen Vorschriften."

    Und genau DAS heißt, dass du als Lenker deines Kraftfahrzeugs dich IMMER VOR Befahren des Eisenbahnübergangs davon überzeugen musst, dass kein Zug kommt.

    Noch besser: Du bist IMMER schuld, wenn was passiert.

    Ob die Sicherungsanlage funktioniert hat oder nicht, ist dabei irrelevant.

    Da kannst jetzt mit Stand der Technik, "State of the Art", ethischen und moralischen Begründungen kommen wie du willst - da kommst du nicht durch.

    Die StVO greift hier NICHT.
    Lernt man übrigens sogar in der Fahrschule, nur leider nicht in jeder derartig explizit.

    LG
    Bernhard

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  • 2102michael
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    • 9. Januar 2025 um 10:18
    • #53

    Ich habe mich auch bisher selbst bei einem beschrankten Bahnübergang langsam und bremsbereit angenähert.

    Meine Lehre aus diesem Thread ist das ich mich bei Bahnübergängen die durch ein Lichtzeichen "gesichert" sind zukünftig so verhalten werde als wäre dort nur ein Andreaskreuz.

    Bilder ohne Quellenangabe oder Link sind von mir.

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  • Krumpen-Bahner
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    • 9. Januar 2025 um 10:48
    • #54

    Weil auch über behördliche Genehmigungen, technisch ungesicherte und gesicherte EK gesprochen wurde, erlaube ich mir einige grundlegende Zeilen hierzu. Bahnübergabe bzw. EK, die von Wärtern, Fdl oder Tfzf gesichert werden, entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik. Eine Neuerrichtung in dieser Form würde höchstwahrscheinlich nicht mehr genehmigt werden. Generell maßgeblich ist hier eine Einstufung nach "SIL funktionale Sicherheit". Die Sicherheitsanforderungsstufe wäre hier nur die "1", dann kämen umfangreiche Sicherheitsbetrachtungen und Risikobetrachtungen nach CSM dazu, die dann Eintrittswahrscheinlichkeiten und Beherrschbarkeiten nach Verletzten und Toten betrachtet. Klingt makaber, ist aber so.

    Liebe Grüße, Christian


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  • Hombre
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    • 9. Januar 2025 um 11:16
    • #55
    Zitat von Krumpen-Bahner

    Weil auch über behördliche Genehmigungen, technisch ungesicherte und gesicherte EK gesprochen wurde, erlaube ich mir einige grundlegende Zeilen hierzu. Bahnübergabe bzw. EK, die von Wärtern, Fdl oder Tfzf gesichert werden, entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik. Eine Neuerrichtung in dieser Form würde höchstwahrscheinlich nicht mehr genehmigt werden. Generell maßgeblich ist hier eine Einstufung nach "SIL funktionale Sicherheit". Die Sicherheitsanforderungsstufe wäre hier nur die "1", dann kämen umfangreiche Sicherheitsbetrachtungen und Risikobetrachtungen nach CSM dazu, die dann Eintrittswahrscheinlichkeiten und Beherrschbarkeiten nach Verletzten und Toten betrachtet. Klingt makaber, ist aber so.

    Na was denkst du, wonach im Moment JEDE elektrische Funktion im KFZ spezifiziert wird:

    ISO 26262 - funktionale Sicherheit.

    Und jetzt bekommt fast ALLES einen ASIL.

    Beispiel? INNENLEUCHTE.
    ASIL wegen möglicher Erkennung des Fahrzeugs nach einem Unfall...

    Für mich ist es demzufolge sehr erstaunlich, dass etwas derartig sicherheitsrelevantes wie eine Warneinrichtung für einen Bahnübergang manuell bedient werden darf.
    Aber da trifft wahrscheinlich der Bestandsschutz...

    Zum Glück ist bei diesem Vorfall nur Sachschaden entstanden.

    LG
    Bernhard

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  • Krumpen-Bahner
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    • 9. Januar 2025 um 11:27
    • #56
    Zitat von Hombre

    Aber da trifft wahrscheinlich der Bestandsschutz...

    So ist es! Stellwerkstechnik ohne Gleisbesetztmeldung würdest heute auch nicht mehr zugelassen bekommen...

    Liebe Grüße, Christian


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  • 93er
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    • 9. Januar 2025 um 11:44
    • #57

    https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&opi=89978449&url=https://www.bmk.gv.at/dam/jcr:ea3788b7-2775-4b3f-b6ef-2171dc6cc2cb/120704_gruenbach_puchberg_gz795.pdf&ved=2ahUKEwjA_9WYuOiKAxV-g_0HHSzuNIg4ChAWegQIGxAB&usg=AOvVaw0UReuql70CiqOITeVA5_cU

    Auf Seite 15 des .pdf ist ein Einschaltzeitpunkt des Rotlichts des damaligen Unfalls protokolliert.

    Demnach dürfte es eine Aufzeichnung, wie Harald schon geschrieben hat, vorhanden sein.
    Ist zwar eine andere Kreuzung als die jetzige, aber es gibt eine Aufzeichnung.

    LG
    Helmut

    Anlage Puchberg

  • cauchy
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    • 9. Januar 2025 um 11:48
    • #58
    Zitat von 93er

    Demnach dürfte es eine Aufzeichnung, wie Harald schon geschrieben hat, vorhanden sein.
    Ist zwar eine andere Kreuzung als die jetzige, aber es gibt eine Aufzeichnung.

    Die ist seit Jahren gefordert ... ca. 2004 hatte ich das erste Mal mit dem Lastenheft der ÖBB für EK zu tun, da stand sie drin. Und sicher schon einige Jahre vorher ...

    Da die Anlage in Willendorf mit Funkeinschaltung und Lichtzeichen einen halbwegs modernen Eindruck macht, wird die sicher nich sooo alt sein.

    lg,
    Harald

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