oder er hat den Fisch paniert...
Das ist schlechtes Wirtshaus am Freitag, aber nicht Weihnachten.
Du warst bei den Weihnachtskeksi fix eingeteilt. Stimmt?
Ja, zum Essen. Weitere Korrespondenz bitte mit meiner Badezimmerwaage pflegen.
oder er hat den Fisch paniert...
Das ist schlechtes Wirtshaus am Freitag, aber nicht Weihnachten.
Du warst bei den Weihnachtskeksi fix eingeteilt. Stimmt?
Ja, zum Essen. Weitere Korrespondenz bitte mit meiner Badezimmerwaage pflegen.
mit meiner Badezimmerwaage
Der Horrorfilm schlechthin.
Nuja; wenn es noch eine mechanische ist Nullstellung auf "benutzerfreundlichere" Position nachjustieren...
Das geht auch elektronisch:
Ca. 20kg oder eine (volle) Bierkiste (besser zwei) draufstellen und dann auf "Zero" drücken...
Es kommt aber trotzdem auf die maximal mögliche Belastung der Waage an, die eventuell bei höherer Tara dann auch nicht mehr ausreicht. :pinch:
und wieder mal ein Much-Kessel um kleines Geld....
Zum selbst zammbauen
Ich glaub ich brauch den nicht
Das muss einer jüngeren Datums sein, da die Drehgestelle bereits von KMB stammen. Außerdem scheint er eine Kinematik zu haben. Die Kesselauflager mit den Pufferbrüsten sind jedenfalls noch von Kleinbahn und der Kessel ist entsprechend dem Motte aus 10 mach 9 auf Maß gebracht. Der Preis ist allerdings schon sehr optimistisch angelegt; - ich denke nicht dass er das bekommen wird.
Seuthe Stellwerk Tankautomat H0
Preis: EUR 125,00
http://www.dermodellbahnchecker.de/classic-future…tankautomat.htm
Kurz nach dem Erscheinen der ersten Seuthe-Dampfgeneratoren in Märklin-Modellen in den 1960ger-Jahren wollte man das "Betanken" der Rauchentwickler automatisieren, um somit eine längere "Dampfzeit" zu ermöglichen.
Das sehe ich zum ersten Mal
Super Idee
Das sehe ich zum ersten Mal
Super Idee
Ich auch ...
Ich glaub, das ist das allererste Mal, dass was von finewerk in der Bucht angeboten wird:
Wahrscheinlich wollte er keine Haftreifen auf seiner 77er haben.
Alles anzeigenHeute hat EBAY mich berichtet, mein EBAY Konto sei beschränkt da die vermuten das ich keine Privatverkäufer bin.
Natürlich verkaufe ich ab und zu meine Umbauten, aber auch direkt aus meiner Sammlung wegen Epoche Bereinigung usw. Ein Kleinseriehersteller bin ich ja auch nicht, ist ja (leider) nur ein Hobby. Der Betrag was ich Jährlich kaufe ist fast gleich an das was ich verkaufe, das macht mich doch nicht zu einem echten Geschäftsmann.....
Ich muss jetzt mein Konto anpassen zu ein Geschäftliches Konto da es sonst nicht weiter geht.....Kaufen ist aber noch immer kein Problem für EBAY. Ein Email habe ich schon gesendet zur EBAY Servicedesk, frage mich aber ab ob es so geklärt werden kann.
Hat einer von euch Erfahrung damit oder ein guter Tipp?
Gruss,
Stefan
Seit 2023 gilt das Plattformen-Steuertransparenzgesetz in Deutschland. Ab 30 Verkäufen pro Jahr und/oder mehr als 2.000 Euro Verkaufserlös ist der Plattformenbetreiber verpflichtet, dich beim Finanzamt zu melden, da geprüft wird, ob man gewerblich verkauft.
Wenn man als Gewerblicher mit 30 Verkäufen pro Jahr seinen Lebensunterhalt verdienen kann, hat man offenbar das richtige Produkt, alle anderen verhungern dann halt vor der vollen Schüssel...
Und wie man als Gewerblicher mit € 2.000,-- / Jahr (sprich mit knapp € 167,-- / Monat) leben soll, können einem dann hoffentlich die zuständigen Stellen erklären ?!?
kopfschüttel
Wenn man als Gewerblicher mit 30 Verkäufen pro Jahr seinen Lebensunterhalt verdienen kann ...
Und wie man als Gewerblicher mit € 2.000,-- / Jahr (sprich mit knapp € 167,-- / Monat) leben soll, können einem dann hoffentlich die zuständigen Stellen erklären ?!?
Es geht ja nicht um das Haupteinkommen, sondern um Nebeneinkommen bzw. Zusatzverdienst
ja genau; - wenn ich meine Sammlung, die ich seinerzeit von meinem Gehalt abzüglich der Steuern zu einem Preis zuzüglich der 20% Mehrwertsteuer erworben habe, verkaufen will und mit 10 Loks pro Jahr diese ominöse Grenze überschreite, zahle ich dann für meine Arbeit noch ein drittes Mal Steuern? Mittlerweile muss man sich schon fragen ob wir uns diese Politik und ihre Protagonisten noch leisten können/wollen...
Eigentlich geht es ja anscheinend darum, gegen scheinprivate Verkäufer auf Verkaufsplattformen einfacher vorgehen zu können, aber vielleicht hätte man die Grenze höher ansetzen können, weil...
Interessant ist dann, wie hoch die eventuell fälligen Abgaben wären.
Zitate aus dem 2. Link:
Vielleicht fällt bei der Meldung und anschließenden Überprüfung auf, dass Sie gewerblich tätig sind. Da es keine festen Zahlen gibt, ab wie vielen Verkäufen man zum Beispiel als gewerblicher Händler gilt, ist der Zeitpunkt des Übergang vom privaten Verkauf zum gewerblichen Handel oft nicht ganz klar.
In folgenden Konstellationen wurde in der Vergangenheit von einer gewerblichen Tätigkeit ausgegangen:
Sie entrümpeln ein Haus und verkaufen in den folgenden Monaten zahlreiche Gegenstände.
Sie verkaufen zwar selten, handeln aber nur mit sehr teuren Gegenständen.
Sie kaufen Waren ein mit dem Ziel, diese wieder zu verkaufen.
Sie stellen selbst Gegenstände her mit dem Ziel, diese zu verkaufen.
In diesen Fällen müssen Sie ein Gewerbe anmelden und mit der Steuererklärung die Anlage G (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) einreichen. Auch Umsatzsteuer und Gewerbesteuer sind jetzt für Sie ein Thema.
Ich mag die Übersetzungen: