Rechtsanwalt mahnt bezahlte KkMB-Rechnungen

  • Servus miteinander,


    bin heute von einem Wiener Rechtsanwalt recht unangenehm überrascht worden:


    Ich soll eine Rechnung von Herrn Mag. Klein mit dem Vermerk "Betrag dankend erhalten, Wien, am 15.4.2020" noch einmal bezahlen und gleich auch noch pauschale Kosten an den Herrn Rechtsanwalt in Höhe von 36,00 Euro für das Mahnschreiben.


    Bin ich eigentlich der Einzige, der solchermaßene "Weihnachtspost" erhalten hat?


    Genial: mir wird mit Schreiben vom 05.12.2022 Frist bis 31.12.2022 zur Bezahlung gesetzt, das Schreiben von der Kanzlei jedoch erst am 20.12.2022 mit einem Freistempler frankiert.


    Ein Schelm, wer Böses dabei denkt ... :hammer::hammer::hammer:


    Viele Grüße


    Thomas

  • Hast einen Rechtsschutz? Wenn ja, dann soll sich der darum kümmern.


    LG, Manfred

    2. 11. 2020 ... und plötzlich ist nichts mehr wie es einmal war.

  • Was ist denn die Begründung eine bestätigte Zahlung nochmals zahlen zu müssen?


    Klingt sehr absurd, wie ein Phising Email..,

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    - Fuhrpark: die üblichen Hersteller Österreichischer Modelle

  • Servus Manfred,


    schon, aber mit Selbstbehalt. Ich schick' dem Herrn Rechtsanwalt halt die Info, dass ich dem Bezirksgericht Liesing bereits geantwortet habe ...


    Falls es dann überhaupt noch weitergeht, werde ich halt doch den Rechtsschutz bemühen müssen. Hätte mich halt interessiert, ob es tatsächlich nur so eine Art "Ausrutscher" war oder der Einfachheit halber auch andere Rechnungsempfänger (zu Unrecht) kostenpflichtig gemahnt wurden.


    LG Thomas


    Edit: Namen entfernt, um potenzielle Problemlage zu entschärfen.

    Einmal editiert, zuletzt von flatho ()

  • Was ist denn die Begründung eine bestätigte Zahlung nochmals zahlen zu müssen?


    Klingt sehr absurd, wie ein Phising Email..,

    War keine Mail, sondern ein Brief. Geschrieben am 05.12.2022, Fristsetzung bis 31.12.2022 und laut Freistempler erst am 20.12.2022 überhaupt frankiert.

  • Ja das es ein Brief war habe ich bemerkt, aber was ist denn die Begründung????

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  • Zitat aus dem Schreiben:


    "Nach Prüfung der Buchhaltung des Verstorbenen schulden Sie für


    Lieferung/Kaufpreis, Beleg-Nr. ...

    Kosten für dieses Mahnschreiben pauschal ...


    Um Ihnen durch Inanspruchnahme vom Gericht weitere Unannehmlichkeiten und Unkosten zu ersparen, fordere ich Sie auf, den obigen Betrag bis spätestens 31.12.2022 auf mein angeführtes Kanzleianderkonto zur Einzahlung zu bringen, und zwar so zeitgerecht, dass ich am Ende der Zahlungsfrist über den Zahlungseingang verfügen kann oder mir entgegenstehende Hindernisse innerhalb derselben Frist bekannt zu geben."


    Die Belegnummer ist korrekt angegeben, eine Kopie mit dem Zahlungseingangsvermerk beigelegt. Insofern haut es mir da schon die Fragezeichen aus dem Gesicht. Ich bin mir da einfach nicht sicher, ob da nicht jemand nach dem Motto "Jeden Morgen steht ein Dummer auf, suche ihn !!!" zu handeln versucht hat. Ist halt einfach merkwürdig und erinnert an mehr oder minder dubiose Abmahngeschichten. Ich gedenke mich jedoch nicht einschüchtern zu lassen.


    LG Thomas

  • Frag mal nach beim Konsumentenschutz.

    Mit denen habe ich schon sehr gute Erfahrungen gemacht bei einigen Dingen.

    Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.

    Das erste Opfer des Krieges ist die Wahrheit.

  • Fast nicht zu glauben! :--

    Alles Gute und halt uns bitte am Laufenden. :)

    Es gibt Staubsaugervertreter, die verkaufen Staubsauger. Es gibt Versicherungsvertreter, die verkaufen Versicherungen. Und dann gibts noch die Volksvertreter…

  • Rechtsschutz und fertig.

    Alles andere wäre Zeitverschwendung.

    Liebe Grüße.

    Wolfgang

    Quality since 1958

    Sofern nicht anders angegeben, bin ich der Urheber der in meinen Beträgen geposteten Bilder.

  • Wenn es da eine bezahlte Rechnung gibt, wo Mag. Klein den Betragsempfang auch bestätigt hat, dann solltest du dies dem Herrn Anwalt schriftlich mitteilen (eventuell Kopie der Rechnung mitschicken) und dazuschreiben, daß du wegen der bereits anno damals erfolgten Zahlung sein Schreiben als gegenstandslos betrachtest. Und sollte er dich weiterhin mit ungerechtfertigten Forderungen belästigen, so kann er sich das mit deinem Anwalt ausmachen.


    Du könntest auch bei der Rechtsanwaltskammer nachfragen, ob eine solche Vorgehensweise überhaupt gerechtfertigt ist.


    LG, Manfred

    2. 11. 2020 ... und plötzlich ist nichts mehr wie es einmal war.

  • Der schickt ernsthaft den Zahlungsbeleg mit dem Eingangsvermerk mit? Da hätte er doch selbst sehen müssen, dass er auf dem Holzweg ist.

    Ich würde ihm entsprechend antworten und die Sache auch der Rechtsanwaltskammer melden, klingt bissl nach standeswidrigem Verhalten. Das kannst dem Anwalt auch gleich unter die Nase reiben.

  • Da geht mir der Hut ab bei solchem Schwachsinn.


    Ich würde eine Gegenforderung empfehlen "wegen Verletzung der Gefühle" - wie jüngst die Aktion wegen den Google Fonts.


    Schreib gleich mal einen fetten Betrag an, unter Androhung der Gegenklage oder Anzeige bei der Anwaltskammer.

    ÖPBB

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  • Wenn es da eine bezahlte Rechnung gibt, wo Mag. Klein den Betragsempfang auch bestätigt hat, dann solltest du dies dem Herrn Anwalt schriftlich mitteilen (eventuell Kopie der Rechnung mitschicken) und dazuschreiben, daß du wegen der bereits anno damals erfolgten Zahlung sein Schreiben als gegenstandslos betrachtest. Und sollte er dich weiterhin mit ungerechtfertigten Forderungen belästigen, so kann er sich das mit deinem Anwalt ausmachen.


    Du könntest auch bei der Rechtsanwaltskammer nachfragen, ob eine solche Vorgehensweise überhaupt gerechtfertigt ist.


    LG, Manfred

    Servus Manfred, servus alle,


    die Rechnung hat mir der "gute" Rechtsanwalt mitgeschickt.


    Ich hätte ja nicht einmal ein Problem, wenn die Buchung in den Büchern nicht zu finden ist und man deswegen um entsprechende Zahlungsbelege bittet. Aber eine Zahlungsaufforderung für ein aufgrund des eigenen Belegs falsches "Mahnschreiben" zu versenden, klingt schon etwas nach dem Prinzip "Hoffnung" (hoffentlich lässt der angeschriebene Idiot sich beeindrucken und zahlt einfach ...)


    Ich habe versucht, den Herrn RA per Mail hinzuweisen, dass er das Mahnschreiben aufgrund des auf der Rechnungskopie vermerkten Zahlungseingangs zu Unrecht verschickt hat, nur .... :


    "... Um im neuen Jahr wieder mit frischen Kräften für Sie durchstarten zu können, nutzen wir die Weihnachtszeit zur Einkehr und Erholung. Die Kanzlei bleibt daher von 23.12.2022 bis 01.01.2023 geschlossen und sind wir ab 02.01.2023 wieder für Sie erreichbar. ..."


    (Zitat aus der automatischen Antwort auf meine Email)


    Ich werde jetzt einmal die nächste Woche die Rechtsberatungs-Hotline meiner Rechtsschutzversicherung bemühen.


    Vielen Dank für Eure Hinweise zu Konsumentenschutz und Anwaltskammer. Die werde ich ganz sicher auch umsetzen - und ganz sicher nicht den avisierten 02.01.2023 abwarten. In DE ist/war es übrigens so, dass sich der Verbraucherschutz nur darum kümmert, wenn ihm das Anliegen der eigenen Profilierung dienlich erscheint oder aber der sich geschädigt Fühlende für die Vertretung zahlt (Mitgliedsbeitrag bei Stiftung Warentest oder Verbraucherschutzvereinen).


    LG Thomas

  • Hallo,


    habe auch so ein Schreiben bekommen.


    Schreiben vom 06.12., abgestempelt am 16.12., Eingang bei mir am 20.12., zahlen soll ich per 30.12.2022.

    Dem Schreiben ist der Zahlungsbeleg beigefügt, auf dem von Hr. Klein meine Barzalung damals mit "Betrag dankkend erhalten" bestätigt wurde.
    Habe den Rechtsanwalt per Mail darauf hingewiesen, bin gespannt, ob der sich nochmal melden.
    Wenn dem so ist, werde ich den Konsumentenschutz der AK einschalten.

    Gruß
    Dieter