Hallo !!
Ich habe Ende Februar bei einem englischen Modellbahnhändler bestellt.
Vorab eine kurze Info zum aktuellen Bestellprozess:
Durch den EU Austritt des Vereinigten Königreiches ist nun statt britischer Umsatzsteuer in Österreich 20% Einfuhrumsatzsteuer fällig. Diese wird durch das Zollamt berechnet und durch die Post mittels Nachnahme eingehoben wofür EUR 10,- Gebühr verrechnet werden. Die Bestellung wird durch Brexit nur unwesentlich verteuert. Eilig sollte man es nicht haben, ich musste ein Monat warten. Zuvor dauerte es vielleicht eine Woche.
Jetzt allerdings zu meiner Frage/Hilfegesuch!
Ich war über die hohe Gebühr erschrocken. Ich habe das doppelte bezahlt, weil, so stellte sich heraus, der britische Händler die glorreiche Idee hatte die Sendung auf zwei Pakete aufzuteilen. Bei der Zolldeklaration hatte man jeweils den Warenwert der gesamten Bestellung angegeben. Hab ich eine reelle Chance hier bei Vorlage sämtlicher Belege von Seiten Zoll/Bmf wieder was zu bekommen?
Danke, mfg
Zoll, Brexit - Info und ???
-
-
- Offizieller Beitrag
Da hat der Händler falsch deklariert, das darf nicht sein.
Ich würde natürlich beim Zollamt vorstellig werden und den Sachverhalt darlegen.
Mehr kann ich dir nicht raten.
-
Du hast ja sicher nur eine Faktura fuer die Sendung bekommen und der Absender haette auf die Zolldeklarationen eben den Vermerk machen muessen dass die Sendung aus mehreren Paketen besteht.
Die Zolldeklarationen fuer jedes Paket tragen doch die gleiche Faktura bzw. Bestellnummer der Sendung. Daher auf dein Postzollamt pilgern und den Tatbestand mit der Faktura beweisen. Wenn du aber nur die doppelte Bearbeitungsgebuehr bezahlt hast und nicht auch die doppelte EUST so ist dies Rechtens da mWn fuer jedes Paket die Bearbeitungsgebuehr bezahlt werden muss.
Zumindest war es frueher mal so als Oesterreich ebenfalls noch ein Drittland fuer die EU war.
-
- Offizieller Beitrag
Wunderbar, genau so habe ich mir den Brexit vorgestellt...... oder geht es noch blöderererstens?????
-
Dieselbe Prozedur gilt leider auch für Sendungen aus der Schweiz wobei bei sich bei Ware von privaten Verkäufern noch das Problem stellen kann das der Zoll den Warenwert höher einschätzt und trotz Überweisungsbelegvorlage auf seiner Wertfestlegung besteht die natürlich als Umsatzsteuerberechnungsbasis dient...
-
Über die entrichteten Abgaben (hier wohl kein Zoll, nur EUSt) gibt es einen Bescheid. Gegen den kann man beim ausstellenden Zollamt binnen eines Monats Beschwerde erheben.
In dem Fall müsste man sich bei zwei Paketen gegen beide Bescheide beschweren, um jeweils nur EUSt vom Warenwert des jeweiligen Pakets zahlen zu müssen.
Auf den zwei Postgebühren bleibt man leider sitzen und kann sich nur beim versendenden Händler bedanken.
Übrigens war auch schon vor dem Brexit der österreichische USt-Satz maßgeblich, wenn der Händler viel (an unterschiedliche Kunden) nach Österreich versendet hat. Die Versandhandelsschwelle ist wohl der Hauptgrund, dass manche Händler nicht ins Ausland liefern.
-
Durch den EU Austritt des Vereinigten Königreiches ist nun statt 16% britischer Umsatzsteuer in Österreich 20% Einfuhrumsatzsteuer fällig.
Wie kommst du drauf, dass die Umsatzsteuer sich durch den Brexit geändert hat?
Der britische normale USt-Satz ist seit 2011 20%.
Screenshot der Googleübersetzung:Händler fakturiert jetz netto, bei uns kommt die Einfuhr-USt dazu - Preis wie vorher, abgesehen von der Gebühr für das Abführen der E-Ust.
Aber das diskutieren wir hier in den verschiedensten Beiträgen schon seit bald zwei Jahren. -
Danke!
Zur britischen Ust. Ich habe scheinbar ein meinen eigenen Verstand zu zweifeln. Irgendwo dürft ich das gelesen haben. Doch Du hast Recht, Recherche ergab ich lag falsch. -
Wir haben im Jänner beim Hattons um 150 Pfund eingekauft. Diese Woche kam vom Zoll die Rechnung von 39€.
England hat sich erledigt.
-
Die Britische Mehrwertsteuer kannst du dir aber zurückholen:
Umsatzsteuererstattungen aus dem Vereinigten Königreich (umsatzsteuer-zurueck.de)
-
Es steht Mindestbetrag von 400€,
-
Die Britische Mehrwertsteuer kannst du dir aber zurückholen:
Umsatzsteuererstattungen aus dem Vereinigten Königreich (umsatzsteuer-zurueck.de)
Laut Liste gilt das u.a. nicht für Modelleisenbahnen.
-
Ich nehme an, es war ein Versandhandelsfall. Im Fall des Exportes erfolgt bereits die Rechnungslegung ohne Mehrwertsteuer, weil der Export befreit ist.
Dafür ist die Einfuhr ins Unionsgebiet mehrwertsteuerpflichtig (EUSt), die 39 € sind also genau die 20 % österreichische USt auf den Warenwert in €.
-
Nur sind die 155 Pfund mit MwSt.
-
Dann hat's der Händler falsch gemacht. Falls ihr dort ward und eingekauft habt, gibt es Bestimmungen zum "Touristenexport", wie die in GB sind, weiß ich leider nicht.
-
Eventuell den Händler kontaktieren, der dürfte falsch fakturiert haben.
LG, Manfred
-
Dieselbe Prozedur gilt leider auch für Sendungen aus der Schweiz.
Habe vor kurzem aus dem Ebay von einem schweizer Haendler etwas bezogen.
Bin mal gespannt wann sich die Finanz bei mir meldet und die EUSt zu zahlen ist.
-
Hmm gibt es in Nordirland ein Modellbahn Geschäft?
Da dürfte es ja keinen Zoll und drgl. Geben.
-
-
Ich habe es vor meinem letzten Posting im März mit einem nicht abgeschlossenem Einkauf ausprobiert. Bei Währung Euro eingestellt und es kam der Nettopreis ohne britischer USt.
-