Nun, das wäre möglich, aber in vielen Foren von Zeitungen wird dies schon länger praktiziert, dass jedes Posting freigeschaltet wird. In privaten - und vor allem größeren - Foren werden die Mods und Admins damit schnell überfordert sein.
Auf den Einwurf, man könnte ja nur registrierten Usern Zugriff auf Fotos geben: Das ist Humbug, denn die Öffentlichkeit ist dann gegeben, wenn Menschen Zugang haben, die nicht "zur Familie" gehören sprich - sich nicht persönlich kennen. Damit könnte ich auch das Verbotsgesetz leicht aushebeln, gründe eine interne Facebook-Gruppe und poste dort Nazi-Propaganda ungestraft? Aber selbst das wäre unsinnig, denn im Zweifelsfall bleibt eben der Domaininhaber übrig.
Und hier noch zusammengefasst, weil es in diesem Thread um Fotos geht:
Das Urheberecht entsteht automatisch durch die Erschaffung eines Fotos. Das Anbringen eines Copyright-Vermerks (©) ist für die Entstehung des Urheberrechts ohne Bedeutung, kann jedoch im Streitfall den Beweis der Urheberschaft erleichtern. Fotos sind immer rechtlich geschützt, entweder als Lichtbildwerke (§ 3 UrhG) oder Lichtbilder (§ 73 UrhG). Der Schutz als Lichtbildwerk besteht vereinfacht gesagt immer dann, wenn eine andere Person das Foto möglicherweise anders gestaltet hätte. Ansonsten liegt ein Lichtbild vor. Auch gewöhnliche Urlaubsfotos und Schnappschüsse mit dem Handy sind als Lichtbildwerke geschützt. Wichtig ist: Auf die Qualität bzw. künstlerische Aspekte kommt es nicht an. Es ist somit egal, ob es sich um die Fotos eines Profifotografen oder um einfache Handy-Schnappschüsse handelt. Ebenso spielt die Wahl des Motivs keine Rolle. Auch ein Foto vom blauen Himmel oder von einer weißen Wand ist geschützt!
Nicht uninteressant: Bittet man einen Dritten, etwa einen Passanten, um die Aufnahme eines Fotos von sich bzw. einer Personengruppe mit der eigenen Kamera (wie bei Urlaubsfotos durchaus üblich), so ist dieser und nicht der Besitzer der Kamera (Auftraggeber) Urheber der Fotos. Man wird jedoch grundsätzlich davon ausgehen können, das der Urheber dem Kamerabesitzer in entsprechenden Fällen konkludent (stillschweigend) Nutzungsrechte an dem Foto einräumt und auf eine Urhebernennung verzichtet. Der Kamerabesitzer wird das Foto somit z.B. im Internet veröffentlichen dürfen, ohne in die Rechte des Urhebers einzugreifen.