- Offizieller Beitrag
Okay, die Lok ist spiegelverkehrt.
Die Baken am Modell sind trotzdem falsch montiert.
Richtig
Falsch
Okay, die Lok ist spiegelverkehrt.
Die Baken am Modell sind trotzdem falsch montiert.
Richtig
Falsch
Das auch.
Ich find das Foto so gut, dass ich es verwenden werde.
Alles anzeigenOkay, die Lok ist spiegelverkehrt.
Die Baken am Modell sind trotzdem falsch montiert.
Richtig
Falsch
War das schon immer so ?
Ich meine ob das in den 1950er gegenüber heute auch so war ?
Heute muß ja alles für "Alles Kläger" abgesichert werden. Weil wenn die Balken links und rechts gleich aussehen ist ja der Straßenerhalter schon wieder klagbar im Falle eines Unfalls.
Liebe grüße
Helmut
Das war in den 50ern sicher auch schon so. Abstand 80, 160 und 240 Meter. Der rote, schräge Strich fällt zur Fahrbahnmitte ab.
Zumindest hab ich das so im Gedächtnis, und ich hab eigentlich nur Erste Hilfe unterrichtet 😁
Andere Meterabstaende der Baken muessen mit einer Zusatztafel angegeben werden. Lediglich der Abstand des Andreaskreuzes, Haltelinie bzw. Stopptafel zur Schienentrasse kann different sein.
Das war in den 50ern sicher auch schon so. Abstand 80, 160 und 240 Meter. Der rote, schräge Strich fällt zur Fahrbahnmitte ab.
Völlig richtig.
Der rote, schräge Strich fällt zur Fahrbahnmitte ab.
Etwas OT.... sollte bei Baustellen ebenfalls so sein dass zur Fahrstreifenmitte signalisiert wird . Wird aber auch nicht immer darauf geachtet.
OT wieder aus.
Diese ganzen letzten Bilder sind aber deutsche EK, erkennbar an den Kreuzen mit roten Enden. In Ö war das, soviel ich mich erinnern kann, zumindest seit den frühen 70er Jahren immer auf der ganzen Länge mit rotem Streifen. Vielleicht ist ja auch die Baken-Aufstellung in D anders?
LG
Martin.
Hat hat jemand eine Idee warum ausgerechnet 80m Abstände? Alle 50m oder alle 60m könnte ich nachvollziehen, aber woher leiten sich die 80m ab?
Hat hat jemand eine Idee warum ausgerechnet 80m Abstände? Alle 50m oder alle 60m könnte ich nachvollziehen, aber woher leiten sich die 80m ab?
Duerfte mit dem Reaktionsweg + Bremsweg (Erkennen der Situation + StreckexGeschwindigkeit ) zusammen haengen. Ist aber nur eine Vermutung meinerseits. Soweit ich mich noch an den Fahrschulkurs erinnern kann ist der Bremsweg ca. 60% der Geschwindigkeit in Metern. Dazu kommt noch der Reaktionsweg der die Faustregel ein Zehntel der Geschwindigkeit x Drei ist pro Sekunde.
Hat hat jemand eine Idee warum ausgerechnet 80m Abstände? Alle 50m oder alle 60m könnte ich nachvollziehen, aber woher leiten sich die 80m ab?
Im Intern. Abkommen vom 1909 (Reichsgesetzblatt 1910/21) verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten (auch Deutschland) , Hindernisse im Straßenverkehr in einem Abstand von ungefähr 250 Metern zu kennzeichnen. Abweichungen bedürfen einer Einzelanordnung.
Durch die VO über Warnungstafeln für den Kfz Verkehr (Reichsgesetzblatt 1927/29) wird auf das Intern. Abkommen Bezug genommen und der Aufstellbereich auf zwischen 150 bis 250 Meter vergrößert.
Um Zusatz- Warnschildern (unsere heutigen Baken) in einem regelmäßigen Abstand aufstellen zu können, wurde durch die VO über die Kennzeichnung von Bahnübergängen in deren Ausführungsanweisung zu § 28 Abs. 5 RStVO (Reichsgesetzblatt 1935/104) die bisher maximal mögliche Aufstellung von 250 Metern auf die rechnerisch besser teilbare Entfernung von 240 Metern festgelegt.
Somit konnte mit dieser Verordnung eine Kennzeichnung der Gefahrenstelle mit regelmäßiger Entfernung in 3er Schritten 240/160/80 eingeführt werden.
Sowohl im Intern. Abkommen von 1949, wie auch im Wiener Übereinkommen aus 1968 gibt es keine Meterangabe. Dort werden nur die Abstände der Wiederholzeichen (Baken) zwischen dem Warnzeichen und dem Bahnübergang definiert: zwei Drittel und ein Drittel Entfernung.
250 Meter als die maximal als zulässig definierte Aufstellentfernung des Gefahrenzeichens ist nicht „drittelbar“. Deshalb wurde der nächst liegende Entfernungsabstand, der rechnerisch zu dritteln ist, in der Vorschrift des Reichsverkehrsministers übernommen = 240 Meter.
Diese Meterangaben wurden bis heute in der StVO erhalten.
©️gutefrage.net
Danke!
...Vielleicht ist ja auch die Baken-Aufstellung in D anders?
Servus Martin, die von curator-Wolfgang angeführten Übereinkommen gelten auch für Deutschland.
Nun das Uebereinkommen sagt aus dass es so bestimmt wurde.
Das Warum nach dem Michael fragt, eben der Beginn der Aufstellung der Baken im Abstand von 240 Meter vor der Eisenbahnkreuzung geht nicht daraus hervor. Haetten ja genauso 270, 300 oder 210 Meter sein koennen.
Nun das Uebereinkommen sagt aus dass es so bestimmt wurde.
Das Warum nach dem Michael fragt, eben der Beginn der Aufstellung der Baken im Abstand von 240 Meter vor der Eisenbahnkreuzung geht nicht daraus hervor. Haetten ja genauso 270, 300 oder 210 Meter sein koennen.
Das "warum" geht meiner Ansicht nach aus der Antwort #31 von curator hervor.
Im Prinzip ist es völlig egal, in welchem Abstand ein Schild steht, wenn es nicht verstanden, nicht gesehen, ignoriert oder sonstwas wird.
Aber um des Katers Frage
Nun das Uebereinkommen sagt aus dass es so bestimmt wurde.
Das Warum nach dem Michael fragt, eben der Beginn der Aufstellung der Baken im Abstand von 240 Meter vor der Eisenbahnkreuzung geht nicht daraus hervor. Haetten ja genauso 270, 300 oder 210 Meter sein koennen.
endgültig zu klären, habe ich die einzig whre und gültige Antwort etwas hervorgehoben.
250 Meter als die maximal als zulässig definierte Aufstellentfernung des Gefahrenzeichens ist nicht „drittelbar“. Deshalb wurde der nächst liegende Entfernungsabstand, der rechnerisch zu dritteln ist, in der Vorschrift des Reichsverkehrsministers übernommen = 240 Meter.