Ein Waggon als Geschäftslokal
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1116.228 -
11. November 2019 um 17:59
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Frag' mal im Heizhaus Strasshof nach ...
Betreuer & Betreiber des Eisenbahnmuseum Strasshof
1. österreichischer Straßenbahn- und Eisenbahnklub
Sillerstraße 123
2231 Strasshof an der Nordbahn
Tel.: +43 2287 / 3027 (Di-Sa von 10.00-16.00 Uhr)
Fax: +43 2287 / 3027-4
E-Mail: office@eisenbahnmuseum-heizhaus.com
Aktueller Schrottpreis: Link
Klaus
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Danke, die letzten Antworten waren hilfreich.
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Die NÖ Bauordnung sagt:
Der Bürgermeister bzw. der Magistrat (in Städten mit eigenem Statut) ist die Baubehörde I. Instanz und somit zuständig für die Erteilung von Baubewilligungen, baupolizeilichen Aufträgen, Abbruchbewilligungen.
Der Gemeindevorstand (Stadtrat) bzw. Stadtsenat (in Städten mit eigenem Statut) ist die Baubehörde II. Instanz.
Was willst Du mir da widersprechen - das ist Gesetz! Und ich habe Christian geraten, diesen Instanzenzug (vorerst informell) einzuhalten. "Finger weg vom Bürgermeister bzw. Gemeinderat" ist eindeutig daher kein guter Tipp
meint
Klaus
Im Gegenteil, das ist sogar ein sehr guter Tip! Sorry Klaus, aber nur den Gesetzestext zu kennen reicht in der Praxis nicht aus (aus dieser Praxis komme ich zufällig😉). Um im Bauverfahren weiterzukommen muss man auch die praktischen Mechanismen kennen, nicht nur den Bauordnungstext.....Ich widerspreche Dir somit sehr wohl wenn ich einen fachmännischen Rat geben kann, was Du offensichtlich nicht kannst weil Dir hier die übliche Verfahrenspraxis unbekannt ist.
Nix für ungut, aber eine falsche (weil nicht praxistaugliche) Auskunft hilft dem 1116.228 nicht weiter. Wie dem auch sei, erst mal sehen ob sich ein passender Waggon findet, ich bin gespannt und drücke die Daumen für die Suche! -
- Offizieller Beitrag
Als Niederösterreicher sage ich Dir es gibt bei uns Gemeinden die auf Grund der umfangreichen Gesetze und Verordnungen die Durchführung der Bauverfahren an die BH abgetreten haben. Wobei es darauf ankommt, ob sie nur die gewerberechtlichen Bauverfahren oder auch die Privatrechtlichen Bauvorhaben abgetreten haben. In diesem Fall ist die Gemeinde vertreten durch den Hr., Bgmstr. im Verfahren nur mehr Beteiligter.
Auf jeden Fall ist auch bei Abtretung des Verfahrens ein erstes Gespräch mit dem Bgmstr. wichtig. da seine Einstellung ob nun positiv oder negativ, das Verfahren unterschwelig beeinflußt
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Ich würde ...
- Die Gemeinde kontaktieren befragen ob möglich
- Die Nachbarn fragen (die können dir gewaltig in die Suppe spucken) wenn ok
- nach einem Objekt suchen
Die Idee ist der Hammer und gefällt mir
Ich drück Dir die Daumen
Liebe Grüße
Helmut
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- Offizieller Beitrag
Lieber Klaus vom Mai,
du darfst Wien wirklich nicht mit den Bundesländern vergleichen. Und du darfst schon gar nicht vergleichen was im Gesetz steht..... ist leider so. Oder manchmal auch gut so
LG Lucky
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Damit auch mal was anderes als Gesetz hin und Bauordnung her angesprochen wird:
Wieviel Platz hast denn eigentlich zur Verfügung? Du schreibst ja
Nachbau eines BiH mit einer Seite Bühne und ca 6m Wagenkasten.
ist das schon das Maximum oder geht da eh noch was? Ein Dgho hat ja schon einen Achsstand von 7,5m.
Und OT: ein BIH wäre ein 2.Klasse-Kühlwagen in Sonderbauart (häufigste Version ist die mit verschiebbaren Seitenwänden). Bih wäre richtig.
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Hallo!
Als Beispiel - Raucherlongue des "Hotel Zum Hirschen" in Kork bei Kehlheim.
Ex Beiwagen Strassenbahn Linz, von uns vor ca. 10 Jahren dorthin verkauft.
https://www.bing.com/images/search?…t=0&eim=0,1,2,6
https://www.bing.com/images/search?…95630610&sim=11
Innenraum:
https://www.bing.com/images/search?…40354185&sim=11
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Hallo Konstantin, könnte uns gefallen. Wie lang und wieviel?
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ca. 10m.
Du hast PN.
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Hallo Freunde,
ich komme mir hier aktuell vor wie in einem Großkonzern, welchen ich beruflich sehr lange genießen durfte.
Da hat jemand eine coole Idee (Christian mit seinem Verkaufswaggon) und frägt wo man einen Waggon bekommen könnte und was das kosten könnte.
Die gefühlt ersten zwanzig Beiträge versuchen gleich mal zu erläutern, warum das nicht gehen kann und welche möglichen rechtlichen Nebenwirkungen eintreten könnten.
In der großen Firma war das genauso. Ich entdecke beim Kunden ein cooles Projekt und musste mich mit dieser Geschäftschance wochenlang gegen die Erbsenzähler, Juristen, Vertriebsleiter, Risk Manager, Service Delivery und Geschäftsführer durch argumentieren, bis endlich was weiterging.
Nur so angemerkt ....
Christian hat aber auch lässig gekontert:
- Erst mal schauen was die Idee kosten könnte (leistbar oder unleistbar)
- wenn leistbar, dann die Rahmenbedingungen prüfen.
Umgekehrt viele leere Kilometer oder eine Idee vorab abgewürgt.
Liebe Grüße
Peter
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Hallo Konstantin,
danke für die Bilder vom "Hirschen", da habe ich früher ab und an gewohnt, wenn ich beruflich in Kehl/Straßburg war. Den Wagen gab es damals leider noch nicht - und heute würde ich, da ich in die Fraktion der Nichtraucher gewechselt bin, wahrscheinlich wegen des Miefs nicht reingehen.
Christian, ich wünsche dir viel Erfolg für dein Vorhaben. Aus Erfahrung bei einem Bekannten kann ich sagen, dass die Aufarbeitung eines Wagens, auch wenn er nicht mehr fahren soll, recht aufwändig sein kann. Dieser Wagen hat nichts gekostet, aber schon viel Arbeit und Geld (mehrere T€) verschlungen, und das obwohl viele ihre Arbeitszeit und teilweise auch Material kostenlos zur Verfügung gestellt haben.
Viel Erfolg wünscht
Peter
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Hallo Freunde,
ich komme mir hier aktuell vor wie in einem Großkonzern, welchen ich beruflich sehr lange genießen durfte.
Da hat jemand eine coole Idee (Christian mit seinem Verkaufswaggon) und frägt wo man einen Waggon bekommen könnte und was das kosten könnte.
Die gefühlt ersten zwanzig Beiträge versuchen gleich mal zu erläutern, warum das nicht gehen kann und welche möglichen rechtlichen Nebenwirkungen eintreten könnten.
In der großen Firma war das genauso. Ich entdecke beim Kunden ein cooles Projekt und musste mich mit dieser Geschäftschance wochenlang gegen die Erbsenzähler, Juristen, Vertriebsleiter, Risk Manager, Service Delivery und Geschäftsführer durch argumentieren, bis endlich was weiterging.
Nur so angemerkt ....
Christian hat aber auch lässig gekontert:
- Erst mal schauen was die Idee kosten könnte (leistbar oder unleistbar)
- wenn leistbar, dann die Rahmenbedingungen prüfen.
Umgekehrt viele leere Kilometer oder eine Idee vorab abgewürgt.
Liebe Grüße
Peter
Ich habe mir zwar vorgenommen nur mehr ganz, ganz sachlich und vor allem nie wieder OT zu schreiben, aber ich bin auch nur ein Mensch.
Peter, genau das gleiche dachte ich mir auch, Du sprichst mir aus der Seele!
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Der Bürgermeister bzw. der Magistrat (in Städten mit eigenem Statut) ist die Baubehörde I. Instanz und somit zuständig für die Erteilung von Baubewilligungen, baupolizeilichen Aufträgen, Abbruchbewilligungen.
Der Gemeindevorstand (Stadtrat) bzw. Stadtsenat (in Städten mit eigenem Statut) ist die Baubehörde II. Instanz.
Was willst Du mir da widersprechen - das ist Gesetz! Und ich habe Christian geraten, diesen Instanzenzug (vorerst informell) einzuhalten. "Finger weg vom Bürgermeister bzw. Gemeinderat" ist eindeutig daher kein guter Tipp
Wie das in der Praxis gehandhabt wird hier ein Beispiel: Ich habe einen Plan für den Ausbau meiner Scheune eingereicht. Den Termin dafür gemäß BO NÖ (gegenüber dem Termin der nächsten Bauverhandlungen im Ort) habe ich um 2 Tage versäumt. Daraufhin wurde meine Verhandlung 3 Monate weiter verschoben. Ein Freund von mir (Nachbar) wollte sein Haus abreißen und neu bauen. Am Tag vor der Bauverhandlung wollte ich auf der Gemeinde Einblick in die Planung nehmen, da ich als direkter Nachbar in mehreren Punkten (Stromanschluss etc.)betroffen war. Und jetzt kommt es: Es existierte 24 Stunden vor der Verhandlung kein Einreichplan. Der Verfasser desselben wäre unser Vizebürgermeister gewesen. Er zeigte mir Handskizzen. Ich habe die Verhandlung - da der Nachbar ein Freund ist - nicht zu Fall gebracht. Aber so viel zu den Bürgermeistern als Bauinstanz 1. Instanz. Also hör bitte auf hier politisch herum zu süßeln.
LG Marcel
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Viele Einwände sind offenbar schon berechtigt, aber trotzdem zeigt sich hier wieder ein typisch österreichisches Phänomen:
wenn du eine Idee hast, kommt nicht einer, der dich unterstützt oder sagt wie's geht, sondern dutzende, die dir sagen, warum das nicht geht.
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Man könnte es aber auch als Service betrachten, wenn auf eventuelle Risiken eines Projektes hingewiesen wird...
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Zu Risiken oder Nebenwirkungen lesen Sie bitte die Packungsbeilage oder fragen Sie im Kleinbahnsammerforum.
lg Peter
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Bei uns in Niederösterreich (Raum Sitzendorf an der Schmida) dürfen wir einen Bürocontainer mit ca. 11 m² aufstellen.
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... Also hör bitte auf hier politisch herum zu süßeln.
Lieber Marcel,
gegen dieses an mich persönlich gerichtete Statement darf ich mich doch heftig widersetzen. Wenn ich mich hier dahingegehend äußere, in einer aufgeworfenen Baufrage den Instanzenzug aufzuzeigen und die gesetzliche Vorgangsweise zu erklären mit dem Hinweis, dass ein Übergehen des Instanzenzuges wie von einem User angeraten eben nicht angeraten ist, dann erklär' mir bitte, was daran "herumsüßeln" ist.
Es gibt eine Rechtsordnung und in einem Rechtsstaat wie wir einer sind gilt das Recht, in diesem Fall die niederösterreichische Bauordnung. Wenn Du in Deiner Gemeinde (bedauerlicherweise) anderes erfahren hast: Dafür gibt es den von mir aufgezeigten Instanzenzug, den Du beschreiten solltest.
Auch wenn ich politisch tätig bin (wie übrigens andere auch in diesem Forum), hat diese Aktivität in hier im Forum keinen Platz.
Klaus
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