Bin mir jetzt nicht sicher ob der 4082 noch in das Cross border leasing faellt, und wenn ja darf ( sollte ) er vor Ablauf dieses nicht ausgeschieden werden.
Wenn ja dann wird der Wagenkasten vom fristabgelaufenenen 4039 mit den technisch gut und besser erhaltenen Teilen des 4082 zu einem 4082 Zweitbesetzung vereinigt und eine Hauptuntersuchung durchgefuehrt. Die waere beim 4082 sowieso ab 11. Juli 2021 faellig da bei ihm da die Frist ablaeuft.
Und somit koennen auch noch verwertbare Teile des 4039 fuer andere E2 herhalten.
Danke, das Cross Border Leasing wäre eine vernünftige Erklärung für so eine Vorgehensweise.