- Offizieller Beitrag
Oops, zu viel Drehmoment
Oops, zu viel Drehmoment
Oops, zu viel Drehmoment
Kommt drauf an, in welche Richtung verdreht...
Oder zu stark gebremst
Kommt drauf an, in welche Richtung verdreht...
Oder zu stark gebremst
dann müsst er aber ne pfundige Flachstelle in seine Räder schleifen
dann müsst er aber ne pfundige Flachstelle in seine Räder schleifen
Bei der Haftreifenachse geht das nicht so gut
Bei der Haftreifenachse geht das nicht so gut
Du kannst sie in den Gummi reinschmelzen
Bei der Haftreifenachse geht das nicht so gut
sie hat sicher mehr als nur eine Achse mit Rädern *hähä*
Du kannst sie in den Gummi reinschmelzen
Und weils so viel Spaß macht, wurde gleich ein Messzug zusammengebaut:
1142 707, 1142 642 und 1142 685.
Alle drei natürlich mit Motor und Antrieb
Wenn der Versatz im Original so wäre wie am Modellradsatz, würd die Lok keinen Millimeter mehr fahren dürfen.
dass nenn ich mal nen starken Messzug
Wenn der Versatz im Original so wäre wie am Modellradsatz, würd die Lok keinen Millimeter mehr fahren dürfen.
dass ist ja das Coole an der Modellbahn.... da geht alles und alles ist erlaubt
und soll auch erlaubt sein
Wenn der Versatz im Original so wäre wie am Modellradsatz, würd die Lok keinen Millimeter mehr fahren dürfen.
Dann würde ich dich bitten es besser zu machen. Danke!
Bestraft werden für die Arbeit nach Vorbildfoto - ich glaub echt, ich spinn.
dann müsst er aber ne pfundige Flachstelle in seine Räder schleifen
Das habe ich einmal auf der Modellbaumesse bei einem KMB-E gemacht. Der Zug war nicht zu überhören, wenn er seine Runden drehte. Irgendwann hat ein Kollege den Wagen ausgereiht und ihn mir erst am Abend überreicht 🤪
Das habe ich einmal auf der Modellbaumesse bei einem KMB-E gemacht. Der Zug war nicht zu überhören, wenn er seine Runden drehte. Irgendwann hat ein Kollege den Wagen ausgereicht und ihn mir erst am Abend überreicht 🤪
Super Idee!
Ist bei einem Güterzug prinzipiell vorbildgerecht und geht ganz ohne Sound-Elektronik
Dann würde ich dich bitten es besser zu machen. Danke!
Bestraft werden für die Arbeit nach Vorbildfoto - ich glaub echt, ich spinn.
Wer bestraft dich und wie??? Versteh ich leider nicht, gerne auch per PN
Bei der Haftreifenachse geht das nicht so gut
Doch und das sogar völlig ohne eigenes Zutun...
Gelockertes Stromabnehmerblech verhakelt sich unsichtbar von Drehgestellblende verdeckt innen am Speichenrad worauf das Achszahnrad w.o. gibt und durchgeht. Fällt in nem Consist nämlich erst auf wenn der Haftreifen durchgeschliffen auf den Gleisen liegt und man beim Erneuerungsversuch entdeckt das auch der Rillenrand an der Schliffstelle im wahrsten Sinne des Wortes "auf der Strecke" blieb...:wacko:
Edit:
@ Matthias ; bitte die Kommentare auch unter etwas humoristischem Gesichtspunkt sehen denn nicht nur mir steckt manchmal und ununterdrückbar der Schalk im Nacken; wir schätzen Dich alle viel zu sehr um Dich ärgern zu wollen !!!
Allerdings würde ich aus technischem Gesichtspunkt einen Radreifenversatz dieses Ausmaßes beim Vorbild wirklich als Gefahr in Verzug einstufen weil ich befürchtete das sich der in kurzer Zeit komplett lockern und abfallen könnte. Jede Radreifenbewegungsmöglichkeit zieht im Betrieb zwangsläufig Abnutzung und abnehmende Passungsfixierung nach sich.
Ein Radreifen darf sich drei mal verdrehen..... Wie gesagt, es gibt ein Vorbildfoto.
Ein Radreifen darf sich drei mal verdrehen..... Wie gesagt, es gibt ein Vorbildfoto.
Knolli: Bitte nicht - zwecks aktuellem Beweisfoto - in 1:1 ausprobieren!
Knolli, vielen Dank für die Info.
Ich bin ja kein Bahnspezialist sondern "nur" Techniker und würde aus technischer Sicht ein Verdrehen eines Radreifens nur dann für überhaupt zulässig halten wenn er zusätzlich beidseitig formschlüssig z. B. mittels Absatz am Radkörper innen und Federring etc. außen geführt würde.
Deshalb ist für mich persönlich die aktuelle Vorschriftenlage bei der Bahn eigentlich gemeingefährdend weil nicht 100%ig ausgeschlossen werden kann das ein Radreifen im Extremfall durch z. B. einen Weichenradlenker vom Radkörper gezogen werden könnte..
Du vermischt da was.
Wenn die Markierungen nicht übereinstimmen ist die Weiterfahrt nicht zulässig. (Sinngemäß auch die Ausfahrt)
Wenn die Markierungen gelb sind und überlappen, dann war der Radsatz in der Werkstätte zur Überprüfung. Einmal hat er sich verdreht.
Wenn die Markierung rot ist, dann gilt selbes wie bei gelb - der Radreifen ist nur das zweite Mal verdreht.
Wenn die roten Markierungen verdreht sind dann steht das Ding.
Die Vorschriftenlage nicht zu kennen und darüber zu urteilen finde ich ehrlich gesagt schlimmer......
Ich bin ja kein Bahnspezialist sondern "nur" Techniker und würde aus technischer Sicht ein Verdrehen eines Radreifens nur dann für überhaupt zulässig halten wenn er zusätzlich beidseitig formschlüssig z. B. mittels Absatz am Radkörper innen und Federring etc. außen geführt würde.
Außen durch einen Absatz und innen durch einen Federring.
Ein verdrehter Radreifen entsteht aber nur, wenn das Zeug fürchterlich heiß wurde, eventuell bis zur Glut. Das führt aber auch dazu, daß das Achslager heiß wird, das darin befindliche Lagerfett dünnflüssig wird und es danach einen klassischen Fettaustritt gibt. Da ist der ganze Radsatz unbrauchbar. Das betreffende Fahrzeug ist untauglich.
Wagen werden aus der Zuggarnitur ausgereiht, bei Bedarf umgeladen und dann mit geringer Geschwindigkeit und unter Aufsicht einer Werkstätte zugeführt.
Loks werden in die nächstgelegende Zf geschleppt.
Eine klassische Hifszugarbeit.