Zusätzlich zur Kilometerleistung gibt es auch noch eine zeitliche Beschränkung. Wenn ich es richtig im Kopf habe, muss die Lok nach max. 8 Jahren ebenfalls zur HU, auch wenn die Laufleistung noch nicht erreicht wurde.
Dies ist richtig, kommt aber fast nicht zur Anwendung da die Kilometergrenze eben mehrheitlich frueher erreicht wird.
Etwas OT:
Auch bei den Wiener Linien gelten die acht Jahre bzw. 500.000 Kilometer Laufleistung bis zur naechsten HU (eben was frueher eintrifft). Deshalb werden die ULF sporadisch abgestellt damit sie die 500.000 Kilometer nicht vor acht Jahren erreichen.