eigentlich bin ich ja nur Mitleser, hier muss ich doch etwas beitragen:
der äußere Wendekreis wird, ausgenommen Sonderausführungen, in der Regel vom Anhänger überhaupt nicht beeinflusst.
Hauptbestimmende Faktoren sind Radeinschlagwinkel, Radstand und besonders beim Bus der vordere Überhang. Dass Sattelzugmaschinen in der Regel einen wesentlich kürzeren Radstand hat wohl zu dem Irrtum geführt dass dafür der Anhänger entscheidend ist.
Die Maße sind in den Zulassungsbestimmungen geregelt, ohne Sonderzulassung gelten bei uns die Maße des BO-Kraftkreis bei dem bestimmt ist; Fahrzeuge müssen beim Wendekreis einen äußeren Durchmesser eines Kreisringes mit 25m und einen inneren Durchmesser von 10,6m einhalten.
Beim inneren Durchmesser gibt es dann wirklich Unterschiede die von der Anhängerbauart stark beeinflusst werden.